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Windschutzscheibe: Bruch - Was tun?

Bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt ist ein Vignetten-Ersatz bei Scheibenbruch und Totalschaden erhältlich.

Bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt ist eine neue Jahresvignette bei Scheibenbruch oder bei Totalschaden erhältlich (2-Monats-Vignetten beziehungsweise 10-Tages-Vignetten können nicht getauscht werden).

Ersatzvignette bei Scheibenbruch

Bei einem Scheibenbruch wird benötigt:

  • Werkstatt-Rechnung in Kopie (mit Rechnungs-Nr.) - ausgestellt auf den Zulassungsbesitzer, mit Fahrzeug-Type, Kennzeichen oder Fahrgestell-Nummer des betreffenden Fahrzeugs. Auch ausländische Rechnungen (z.B. wenn die Scheibe in Ungarn ausgewechselt wurde) werden akzeptiert.
  • Abgelöste Original-Vignette von der kaputten Windschutzscheibe sowie der untere Quittungs-Abschnitt (Allonge) der Original-Vignette.
  • Zulassungsschein (im Original oder in Kopie) des vom Scheibenbruch betroffenen Fahrzeuges
  • Für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos.
  • Von Nicht-Mitgliedern ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zu bezahlen.

WICHTIG: Bei einem Selbsteinbau der neuen Windschutzscheibe ist ebenfalls eine gültige Rechnung über den Kauf der neuen Scheibe vorzulegen. Auch hier muss eindeutig aus der Rechnung hervorgehen, dass es sich um eine Windschutzscheibe für das betreffende Fahrzeug handelt (Kennzeichen oder Fahrgestell-Nummer).

ACHTUNG: Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss die gegnerische Versicherung ebenso für die Ersatzvignette aufkommen. Die Vignette wird in diesem Fall nicht durch die ASFINAG ersetzt.

Formular Ersatzvignette bei Scheibenbruch

Formular Kostenersatz bei Scheibenbruch

Erhältlichkeit

Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.


Vignetten sind darüber hinaus an folgenden Grenzstationen erhältlich:

  • Hörbranz-Unterhochsteg: Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 17:00 Uhr, So und Feiertag 09:00 - 16:00 Uhr
  • Tisis: Mo-Fr 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00, Sa 09:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen

Ersatzvignette bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden wird benötigt:

  • Der Verschrottungsnachweis in Kopie von einem Verschrottungsunternehmen bzw. Bestätigung des Totalschadens (zB durch Versicherung- oder Sachverständigen-Gutachten).
  • Die abgelöste Original-Vignette samt Quittungs-Abschnitt (Allonge) der Original-Vignette.
  • Die Abmeldebestätigung des Kfz in Kopie.
  • Für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos.
  • Von Nicht-Mitgliedern ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zu bezahlen.


ACHTUNG: Bei einem Unfall mit Fremdverschulden muss die gegnerische Versicherung ebenso für die Ersatzvignette aufkommen. Die Vignette wird in diesem Fall nicht durch die ASFINAG ersetzt.

Bei Totalschäden wird nur eine Jahresvignette ersetzt. Dieser Ersatz ist für all jene Fälle vorgesehen, in denen innerhalb des Geltungszeitraums einer Jahresvignette das Kraftfahrzeug fahruntauglich wird. Sei es durch einen selbstverschuldeten Unfall, oder durch einen technischen Defekt, dessen Reparatur nicht in Relation zum Fahrzeugwert steht und in dessen Folge das Fahrzeug verschrottet wird.

Ersatzvignette bei Totalschaden

Kostenersatz bei Totalschaden

Kontakt zur ASFINAG

ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Kundendienst (24 Stunden):
Tel.: 0800 400 12 400 (aus A, D und CH - kostenlos)
Tel.: +43 (1) 955 12 66 (aus allen anderen Ländern - kostenpflichtig)
E-Mail: info@asfinag.at
http://www.vignette.at
http://www.go-maut.at