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Digitale Streckenmaut für Sondermautstrecken

Mautstellen auf A9, A10, A11, A13 und S16 ohne Anhalten passieren.

Mit der Digitalen Streckenmaut der ASFINAG können Lenker von Pkw ohne Anhänger die Mautstationen für die sondermautpflichtigen Abschnitte auf der A9, der A10, der A11, der A13 und der S16 ohne Anhalten passieren.

Erhältlichkeit

Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.


Österreich-Vignetten sind darüber hinaus an folgenden Grenzstationen erhältlich:

  • Hörbranz-Unterhochsteg:
    Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 17:00 Uhr, So und Feiertag 09:00 - 16:00 Uhr
  • Tisis: 
    Mo-Fr 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00, Sa 09:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen

ÖAMTC-Tipp: Die Gültigkeit von Digitalen Streckenmautkarten kann auf mehreren Wegen kontrolliert werden. Fahren Sie entweder direkt zu einer der Mautkabinen, dort erhalten Sie persönlich Auskunft über die Gültigkeitsdauer, oder rufen Sie die kostenlose Asfinag-Service-Nummer 0800 400 12 400 an. Online ist die Abfrage in der Vignettenevidenz möglich: https://evidenz.asfinag.at/de/

Details zu Einzel- und Mehrfahrtenkarten

Wie funktioniert's?
Für Besitzer einer Digitalen Streckenmaut-Karte wurde eine eigene Abfertigungsspur eingerichtet. Die Mautstelle darf allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h passiert werden. Die Registrierung erfolgt voll automatisch.

Wo erhält man die Digitale Streckenmaut?
Beim ÖAMTC sind sowohl Mehrfahrtenkarten als auch Karten für Einzelfahrten für die A9, A10, A11, A13 und S16 erhältlich. Verkaufsstellen sind alle ÖAMTC-Stützpunkte sowie Grenzstationen.

Es gibt auch Einzel-Fahrkarten für kürzere Teil-Abschnitte wie zum Beispiel auf der A13 von Innsbruck ins Stubaital. Diese sind jedoch ausschließlich an den Maut-Stationen vor Ort erhältlich.

Gültigkeit
Einzelkarten: Für eine Fahrt auf der entsprechenden Strecke (können auch als "Doppelkarten" erworben werden. Also z.B. auch für Hin- und Rückfahrt. Ausgenommen A11 Karawanken-Autobahn, da hier die österreichische Digitale Streckenmaut nur in Fahrtrichtung Süden gelten.)

Mehrfahrtenkarten: Können über einen Zeitraum von 365 Tagen auf der entsprechenden Strecke genutzt werden.

WICHTIG: Die Mehrfahrtenkarten für Anrainer der A13 gelten laut ASFINAG-Kundeninformation nur für private Zwecke und können ausschließlich mit einem entsprechenden Formular der ASFINAG beantragt werden.

Preise jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Digitale Streckenmaut: Preise für Einzelfahrten ab 1.12.2023

A9 Pyhrn-Autobahn - Bosruck 6,50 €
A9 Pyhrn-Autobahn - Gleinalm 10,50 €
A9 Pyhrn-Autobahn Gesamtstrecke 17,00 €
A10 Tauern- Autobahn 13,50 €
A11 Karawanken-Tunnel 8,20 €
A13 Brenner-Autobahn Gesamtstrecke 11,00 €
S16 Arlberg-Schnellstraße 11,50 €

Digitale Streckenmaut: Preise für Mehrfahrtenkarten ab 1.12.2023

Mehrfahrtenkarte A9 Pendler Bosruck 6,50 €
Mehrfahrtenkarte A9 Pendler Gleinalm 10,50 €
Mehrfahrtenkarte A9 71,50 €
Mehrfahrtenkarte Lungau 0,00 €
Mehrfahrtenkarte A10 Pendler 13,50 €
Mehrfahrtenkarte A10 81,00 €
Mehrfahrtenkarte A13 Pendler, Anwohner, Beeinträchtigte Personen 11,00 €
Mehrfahrtenkarte A13 66,00 €
Mehrfahrtenkarte S16 Pendler 11,50 €
Mehrfahrtenkarte S16 69,00 €

FAQs zur Digitalen Streckenmaut in Österreich

Kennzeichenänderung - erforderliche Unterlagen

WICHTIG: Um Änderungen des Kennzeichens durchführen zu können, wird die Bestellbestätigung benötigt. Auf ihr steht die "Produkt-ID" der Digitalen Vignette. Ohne diese ist keine Änderung möglich.
Bei allen Änderungsgründen darf sich außerdem der Zulassungsbesitzer nicht ändern!

Wohnortwechsel: Kopie des neuen Zulassungsscheins Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins
Totalschaden: Kopie des neuen Zulassungsscheins Nachweis über den (wirtschaftlichen) Totalschaden oder Verschrottungsnachweis Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins
Diebstahl des Fahrzeugs, Verlust/Diebstahl des Kennzeichens: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des alten Zulassungsscheins oder der Abmeldebestätigung Vollständige Diebstahl- oder Verlustanzeige
Unleserliches Kennzeichen: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des Antrages auf Kennzeichentausch Begründete Bestätigung der Behörde über den Kennzeichentausch
Bezirkszusammenlegung/-trennung: Kopie des neuen Zulassungsscheins Abmeldebestätigung oder Ummeldebescheinigung der Zulassungsstelle oder Kopie des alten Zulassungsscheins
An-/Abmeldung Wunschkennzeichen: Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie der Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins Bestätigung des Wunschkennzeichens
Von der Behörde veranlasst (inkludiert Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektro-/Wasserstoffantrieb): Kopie des neuen Zulassungsscheins Bestätigung der Behörde (nicht notwendig bei Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb) Kopie der Abmeldebestätigung oder des alten Zulassungsscheins
Ohne Angabe von Gründen Kopie des neuen Zulassungsscheins Kopie des alten Zulassungsscheins