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Führerschein-Vormerksystem ("Punkteführerschein") in Österreich

Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsregeln gibt`s eine "Vormerkung". Was kann man gegen eine Vormerkung tun?

Führerschein OeSD
Führerschein © OeSD

Was bedeutet Vormerksystem?

  • Das Vormerksystem ist wie die "Gelbe Karte" der Straße: Für Verkehrsdelikte ist eine Vormerkung im Führerscheinregister die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberechtigung.
     
  • Das Vormerksystem ist ein erster Schritt, frühzeitig einen Risikolenker zu erkennen, ihn auf sein Verhalten aufmerksam zu machen und ihn damit zu einem rücksichtsvollen Kraftfahrer zu "erziehen".
     
  • Alle die am Steuer gegen eine bestimmte Verkehrsregel verstoßen, müssen neben einer Geldstrafe mit einem Eintrag in das Führerscheinregister rechnen.
     
  • Weiterhin gilt aber: Wer rast oder andere gefährdet, erhält gleich die "Rote Karte" und muss den Führerschein für einige Zeit bei der Behörde abgeben.

So funktioniert's

  • Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
     
  • Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
     
  • Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für mindestens drei Monate zur Behörde.  

Die Delikte im Überblick

  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
  • Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
  • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
  • Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
  • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Befahren der Rettungsgasse: Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.
  • Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
  • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von
    gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
  • Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
  • Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung

Was passiert mit der Vormerkung?

  • Mit dem Strafbescheid zur ersten Übertretung wird der Lenker über die drohenden weiteren Schritte bei Fortsetzung seiner "Karriere" informiert.
  • Nach mehrfachen Übertretungen muss der Lenker Maßnahmen absolvieren, die von psychologischen Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen.
  • Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.

Was kann man gegen eine Vormerkung tun?

Wer glaubt, zu Unrecht bestraft worden zu sein, muss den Strafbescheid mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Die Vormerkung wird erst mit Rechtskraft des Strafbescheides wirksam. Hilfe bietet die Rechtsberatung des ÖAMTC.

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