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Drucken10 Fragen zur EU-Drohnenverordnung
Die neuen Drohnengesetze für Österreich und die Europäische Union

Seit 31.12.2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die zivile Drohnennutzung. Für einige Bestimmungen gibt es Übergangsfristen bis 2024, ab dann sind die neuen Regeln vollständig anwendbar. Drohnenbetreiber müssen sich nun online registrieren und für bestimmte Kategorien einen Drohnenführerschein absolvieren. Die Registrierung kann unter www.dronespace.at durchgeführt werden, kostet 32,40 € und ist drei Jahre gültig. Alle Infos zum neuen Drohnenregulativ erfahren Sie hier.
Welche Neuerungen bringt die Drohnenverordnung mit sich?
Die wichtigsten Änderungen:
- verpflichtende Online-Registrierung für den Betrieb einer Drohne
- kleiner und großer Drohnenführerschein für unterschiedliche Kategorien
- einheitliche Klassenkennzeichnung (auf der Verpackung ersichtlich)
- Abstand zu Personen für unterschiedliche Kategorien klar definiert
- keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
- Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
- einfachere Nutzung im EU-Ausland
- Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber:innen registrierungspflichtiger Drohnen
Wo gilt die neue Drohnenverordnung?
Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Dadurch ist es nun wesentlich einfacher, im EU-Ausland eine (in Österreich) registrierte Drohne zu betreiben. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.
In welche Kategorien werden Drohnen zukünftig unterteilt?
Kategorie Open
Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der "Limited Open" Kategorie betrieben werden (bis 31.12.2023).
Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne CE-Zertifizierung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.
A1 - Nah am Menschen
- Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten
- Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)
- Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g
- Anforderungen an den Piloten:
- -> Gebrauchsanweisung lesen
- -> Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
- -> Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)
A2 - Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen
- Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit CE-Klassifizierung
- Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne CE-Klassifizierung
- Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)
- Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 2 kg
- Anforderungen an den Piloten wie A1
+ großer Drohnenführerschein
A3 - Weit weg von unbeteiligten Personen
- Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
- Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal
- Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg
- Anforderungen an den Piloten wie A1
Kategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der Open Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.
Kategorie Certified
Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor.
Folgende Flüge fallen jedenfalls in die Certified Kategorie:
- Transport von Personen
- Transport von Gefahrgut
- Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe
Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung der Bewilligung noch nicht möglich.
Welche Drohnen müssen registriert werden?
Seit 31. Dezember 2020 müssen alle Drohnen über 250 Gramm online registriert werden, unter 250 Gramm nur falls diese eine Kamera montiert haben und nicht unter die Spielzeug-Richtlinie fallen.
Wo kann ich mich registrieren lassen und wieviel kostet das?
Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 32,40 Euro und ist für 5 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten angebracht werden muss. Bei der Registrierung ist ebenfalls die Polizzennummer der verpflichtenden Haftpflichtversicherung der Drohne anzugeben.
Welchen Kenntnisnachweis müssen Drohnenpiloten erbringen?
Drohnenführerschein
Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)
Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.
Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)
Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an examinations@austrocontrol.at mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.
Wo darf ich mit meiner Drohne in Österreich dann fliegen?
Die sogenannten "geographischen UAS-Gebiete" (z.b. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Gefängnisse, Helikopter-Stützpunkte, Krankenhäuser usw.) müssen von den nationalen Luftfahrtbehörden festgelegt werden. Eine Karte für ganz Österreich mit den relevanten Flugverbotszonen finden Sie in der Drohnen-Info App. Die maximal erlaubte Flughöhe in der Open Kategorie beträgt 120 Meter.
Was muss ich beim Kauf einer Drohne beachten?
Die Hersteller werden dazu verpflichtet, die Produkte mit einer Klassenkennzeichnung (C0 - C6) zu versehen, dadurch erfährt der Kunde schon beim Kauf, unter welche Kategorie die Drohne fällt. Der Drohne ist ein Informationsblatt beizulegen. So wird der Käufer über die Pflichten beim Betrieb der Drohne informiert. Die meisten im Handel erhältlichen Drohnen verfügen allerdings noch nicht über diese Kennzeichnung. Drohnen ohne entsprechende Kennzeichnung können noch bis 31.12.2023 in allen Kategorien betrieben werden - danach nur noch eingeschränkt.
Macht es einen Unterschied ob auf meinem Fluggerät eine Kamera montiert ist?
Prinzipiell müssen sich alle Betreiber von "Drohnen" über 250 Gramm, ob mit Kamera oder ohne, registrieren lassen. Auch Kamera-Drohnen unter 250 Gramm, die nicht als "Spielzeug" gekennzeichnet sind, müssen registriert werden. Somit fällt auch die klassische "Modellfliegerei" unter die neue Drohnenverordnung. Innerhalb von Vereinen oder Verbänden gibt es allerdings gesonderte Bestimmungen, die den Betrieb erleichtern sollen.
Gut zu Wissen
Drohnen Flugtraining
Theorie und Praxis sowie alle Informationen zur Rechtslage und den allgemeinen Regeln im Luftverkehr bietet das ÖAMTC Drohnen Flugtraining. Das Ganztages-Training bereitet Sie ebenfalls auf den Drohnenführerschein vor und hilft Ihnen bei der Registrierung Ihres Fluggerätes. Weitere Infos zum Kursinhalt und die nächsten Trainingstermine finden Sie hier (Link einfügen https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/trendsport/drohnen-flugtraining-22392706).
Versicherung
Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Bei unserem Vorteilspartner AIR&MORE können Sie einfach und bequem online die verpflichtende Drohnenversicherung für Österreich abschließen. ÖAMTC Mitglieder bekommen vergünstigte Tarife, sowie einen 20 Euro Gutschein für ein ÖAMTC Drohnen-Flugtraining.
Alles zum Thema Drohnen
Umfassende Informationen zur aktuellen Rechtslage und weitere Tipps und Tricks rund um den sicheren Drohnenflug finden Sie unter www.oeamtc.at/drohnen
Noch Fragen?
Kein Problem - kontaktieren Sie uns einfach per Mail an drohnen@oeamtc.at und wir kümmern uns darum!
Video: EU-Drohnenverordnung