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OBFCM - On Board Fuel Consumption Monitoring

Realer Kraftstoffverbrauch wird in europäischer Datenbank gesammelt.

OBFCM - On-Board Fuel Consumption Monitoring ist eine Einrichtung zur Aufzeichnung des realen Kraftstoffverbrauchs. Diese Einrichtung muss gemäß der EU-Verordnung 2018/1832 seit dem 1. Jänner 2021 in neu zugelassenen Benzin-, Diesel- und Hybrid-Pkw’s (M1), sowie in klein Lkw’s (N1) verbaut sein. OBFCM erfasst fortlaufend die Laufleistung (in km) und den Energieverbrauch (in l und bei PlugIn-Hybriden auch kWh) seit der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs.

Gemäß der EU-Verordnung 2021/392 müssen im Zuge der §57a KFG Begutachtung Verbrauchsdaten über den realen Kraftstoffverbrauch (OBFCM Daten) ausgelesen und an die Europäische Umweltagentur digital übermittelt werden. Die Auslese erfolgt über die OBD-Schnittstelle im Fahrzeug. Mit diesen Daten möchte die EU Unterschiede zwischen angegebenem und realem Kraftstoffverbrauch bei Fahrzeugen erforschen und an der Verringerung des CO2 Ausstoßes arbeiten.

Das Auslesen der OBFCM Daten kann gemäß Artikel 10 der Verordnung auch verweigert werden. Die Verweigerung der OBFCM Auslese hat keine Auswirkung auf die §57a Begutachtung oder andere Konsequenzen.

Eine Verweigerung des Auslesens der OBFCM Daten muss schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Bestätigung der Weigerung ist dem Gutachten zuordenbar aufzubewahren.

Mit diesen Daten kann die EU-Kommission für Transparenz sorgen, den realen Verbrauch für jedes einzelne Modell angeben und somit Modelle direkt miteinander vergleichbar machen. Dieses grundsätzlich löbliche Vorhaben einer transparenten Darstellung des tatsächlichen Energieverbrauchs beinhaltet jedoch einige Punkte die zum Nachteil der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter genutzt werden könnten.

  • Neben den Verbrauchsdaten wird auch die Fahrzeugidentifizierungs-nummer (FIN) erfasst und an die Behörden weitergegeben. Damit wäre beispielsweise die Einführung einer fahrzeugbezogenen Verbrauchs-besteuerung möglich.
  • Die Verbrauchserfassung berücksichtigt nicht die Bedingungen, unter denen die einzelnen Fahrzeuge betrieben werden, wie z.B.: Beladung / Anhängerbetrieb / Stau / Stadt / Berge / Autobahn / Sommer / Winter / …. Je nach Einsatzgebiet können Verbrauchswerte stark abweichen.
  • Das könnte zur Folge haben, dass Fahrerinnen und Fahrer, die mehr Kraftstoff als der Durchschnitt verbrauchen, stärker zur Kasse gebeten würden, ohne dass die individuellen Umstände berücksichtigt würden.

Die OBFCM-Einrichtung gilt aktuell nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie (Plug-in-)Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, ebenso wie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG).

Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben einer transparenten und vergleichbaren Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist aber strikt gegen die Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten, wie der Fahrzeugidentifizierungsnummer.

Diese Daten werden erfasst

Bei allen Fahrzeugen:

  • Kraftstoffverbrauch (Lebensdauer, in Litern)
  • Zurückgelegte Strecke (Lebensdauer, in Kilometern)

Zusätzlich bei Plug-in-Hybriden:

  • Kraftstoffverbrauch insgesamt im Betrieb bei Entladung (Lebensdauer) (in Litern)
  • Kraftstoffverbrauch insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer) (in Litern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei abgeschaltetem Motor (Lebensdauer) (in Kilometern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei eingeschaltetem Motor (Lebensdauer) (in Kilometern)
  • Zurückgelegte Strecke insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer) (in Kilometern)
  • Der Batterie zugeführte Netzenergie insgesamt (Lebensdauer) (in kWh)