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Mag. Gerhard Schinhan (Leitung),
Elisabeth Nisan, Isabella Sebor


Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:

Medieninhaber (Verleger): ÖAMTC-Verlag, Gesellschaft m.b.H., 3400 Klosterneuburg, Tauchnergasse 5
Geschäftsführer: DI Oliver Schmerold, Mag. Christoph MONDL
Alle 3400 Klosterneuburg, Tauchnergasse 5

Zu den Unternehmensgegenständen gehören insbesondere der Verlag von für das Kraftfahrwesen einschlägigen Zeitschriften und Druckwerken.
Alleiniger Gesellschafter des Verlegers ist die ÖAMTC-Betriebe GmbH, 1010 Wien, Schubertring 1-3, deren alleiniger Gesellschafter die ÖAMTC-Beteiligungs GmbH, 1010 Wien, Schubertring 1-3, ist, deren alleiniger Gesellschafter wiederum der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC), 1010 Wien, Schubertring 1-3, ist.
Dieser ist auch Inhaber folgender Mediendienste: „ÖAMTC Presse“ (Informationen für den Kraftfahrer), „TOURING“ (Information für Reise und Touristik), „ÖAMTC-Firmeninformation“, „ÖAMTC Juristischer Service“ (Juristische Mitgliederinformation), „OSK-Mitteilungen“ (Informationen der Obersten Nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport), Christophorus-Magazin (Zeitschrift der Notarzthubschrauber-Organisation des ÖAMTC), Test & Training (Fahrsicherheits-Journal des ÖAMTC). Alle 1010 Wien, Schubertring 1-3.

Grundlegende Richtung des „auto touring“ (Auszug aus § 2 Abs. 5 der Satzungen des ÖAMTC) ist die Wahrung der Belange: a) des Kraftfahrwesens unter besonderer Wahrung der Interessen der Mitglieder, wobei deren Schutz als Konsumenten besonders zu berücksichtigen ist: bei Gegensätzen zwischen der Förderung individueller Mobilität und der Bewahrung der Umwelt ist ein Interessenausgleich anzustreben, der unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Schutzes der Umwelt die sinnvolle Nutzung privater Verkehrsmittel in ausreichendem Maße sicherstellt; b) des Reiseverkehrs mit Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln (Grenzverkehr, Kraftfahrtouristik, Campingwesen, Fremdenverkehr im allgemeinen usw.) unter Bedachtnahme auf einen umweltbewußten „sanften“ Tourismus; c) der Verkehrssicherheit auf den Straßen; d) der technischen Belange des Kraftfahrwesens; e) des Straßenwesens; f) des Kraftfahrsports; g) der Jugend in Freizeit, Sport, Erholung und Bildung.

Alle Rechte, auch die Übernahme von Beiträgen nach § 44 Abs. 1 und 2 UrhG, sind vorbehalten. Für unverlangt eingesandte Texte und Fotos wird keine Haftung übernommen.

Die Meinung von Kolumnisten muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.

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