13 Hubschrauberbergung, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person wurde in Österreich nach einem Freizeit-Alpinunfall (in Ausübung von Sport und Touristik) von der Berg- oder Pistenrettung geborgen und/ oder von einem Rettungshubschrauber aus alpinem Gelände geborgen und ins nächstgelegene Krankenhaus geflogen. WAS IST ZU TUN? Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherung) leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenvergütung im Rahmen der Hubschrauberrettung in Österreich bis max. € 10.000,–, davon für Berg- und Pistenrettung max. € 700,–. BITTE BEACHTEN SIE: Kein Schutz bei Unfällen durch die Benützung von Flugdrachen, Paragleitern, Fallschirmen, Segelflugzeugen oder Ultralights. Im Übrigen gelten die Touring-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 6-12). Die in Österreich flächendeckend im Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthubschrauber werden über die Notrufnummer ✆ 144 angefordert. Die Entscheidung über die Auswahl des Transportmittels liegt bei der Rettungsleitstelle. Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an: +43 1 25 120 00
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