Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

5 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER SCHUTZBRIEF? ► Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 88), in der Russischen Föderation, in den außereuro­ päischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER SCHUTZBRIEF? ► Der Schutzbrief gilt für die Schutzbrief-Inha- berin/den Schutzbrief-Inhaber sowie die/den im gemeinsamen Haushalt lebende/n Part- nerin/Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Eltern- teile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. ► Die personenbezogenen Schutzbrief- Leistungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unab- hängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER SCHUTZBRIEF? ► Der Schutzbrief gilt für Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. Höhe von 3,2m sowie einer max. Länge von 7m und einer max. Breite von 2,5 m. ► Darüber hinaus gilt der Schutzbrief für Wohnmobile und Campinganhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer max. Höhe von 3,5 m sowie einer max. Länge von 7,5 m und einer max. Breite von 2,5 m. ► Fahrzeugbezogene Schutzbrief-Leistungen gelten für alle auf bzw. für die Schutzbrief- Inhaberin/den Schutzbrief-Inhaber behörd- lich in Österreich, in einem anderen EU- Staat, der Schweiz oder Liechtenstein zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahr- zeuge wie z.B. für Leasingfahrzeuge sowie auch für Fahrzeuge in Langzeitmiete ab drei Monaten (unabhängig von der Zulassung), sofern eine der Fahrzeugart entsprechende, gültige ÖAMTC Mitgliedschaft besteht. ► Der Schutzbrief gilt nicht für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie insbesondere Werkstätten-, Probe- oder Überstellungs- kennzeichen. ► Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz- Zulassung betrieben werden können) werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im Schutzbrief-Leistungsfall zum Zielort in Österreich zurückgebracht.

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