Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

5 WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? ► Der Firmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 88), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer- staaten sowie auf allen Mittelmeer- Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? ► Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für juristische Personen oder ähnliche Per- sonengemeinschaften (auch Vereine), die eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC abgeschlossen haben. ► Geschützte Personen im Firmen-Schutz- brief sind firmenzugehörige Lenkerinnen/ Lenker und je nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu max. acht mitreisende Firmenangehörige während der Nutzung des im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief einge- tragenen Firmenfahrzeuges; also wäh- rend der Fahrt, dem Be und Entladen, dem Tanken und allen sonstigen Tätig- keiten, die in unmittelbarem Zusammen- hang mit der Benützung des Fahrzeuges stehen. ► Eine Firmenangehörige/ein Firmenange- höriger kann zusätzlich als geschützte Person im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief ein- getragen werden. Damit gelten auch die/ der im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden, als geschützte Personen im Firmen- Schutzbrief. ► Die personenbezogenen Schutzbrief- Leistungen gelten unabhängig von der Verwendung des Firmenfahrzeuges, unabhängig ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unabhängig vom benützten Ver- kehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flug- zeug). FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? ► Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmen- fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. Höhe von 3,2m sowie einer max. Länge von 7m und einer max. Breite von 2,5 m. ► Fahrzeugbezogene Firmen-Schutzbrief- Leistungen gelten für das im ÖAMTC Not- fall-Kreditbrief eingetragene, behördlich in Österreich, in einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein auf das ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenver- Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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