Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

1 2026 Firma Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

2 Empfehlungsschreiben für internationale Hilfe EMPFEHLUNGSSCHREIBEN Die Inhaberin/der Inhaber dieses Schutzbriefes ist ÖAMTC Mitglied und wird in Österreich rund um die Uhr bestmöglich betreut, um auf allen Wegen 100% Mobilität sicherzustellen und mit Informationsdiensten und Beratung stets für Sicherheit und Schutz zu sorgen. Der ÖAMTC bittet alle im internationalen Dachverband FIA zusammengeschlossenen befreundeten Clubs, unserem Mitglied und deren/dessen Familie bei Bedarf auch im Ausland jede Hilfe und Unterstützung mit aller Leistungsqualität und Hilfsbereitschaft der internationalen Clubfamilie zukommen zu lassen. Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club Der Präsident Mag. Günter Thumser LETTER OF RECOMMENDATION The holder of this Assistance Booklet is a member of the Austrian Automobile Club (ÖAMTC) and in Austria receives the best possible assistance around the clock, to ensure 100% mobility by all means as well as safety and protection through information services and advice at all times. The ÖAMTC kindly requests all motoring clubs affiliated with the international umbrella organisation FIA to offer our member and his (or her) family every assistance and support abroad where and when required, and to do so with all the service quality and willingness to assist that is characteristic of the international community of motoring clubs. Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club The President Mag. Günter Thumser

3 Inhalt ALLGEMEINES Empfehlungsschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen . 5-12 SCHUTZBRIEF – LEISTUNGSÜBERSICHT BEI PROBLEMEN MIT DEM KRAFTFAHRZEUG IN ÖSTERREICH Abschleppdienst in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . 13 Übernachtungskosten in Österreich . . . . . . . . . . . . 15 Heim- oder Weiterreise in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Fahrzeugrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . 19 Wildschadenhilfe in Österreich . . . . . . . . . . . . . . 21 BEI PROBLEMEN MIT DEM KRAFTFAHRZEUG IM AUSLAND Pannenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abschleppdienst im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 25 Übernachtungskosten im Ausland . . . . . . . . . . . . . 27 Ersatzteilnachsendung ins Ausland . . . . . . . . . . . . 29 Pick-up-Transport aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . 31 Heim- oder Weiterreise im Ausland . . . . . . . . . . . . . 33 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . 35 Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland . . . . . . . . . . 37 Wildschadenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 39 NACH VERLETZUNG ODER ERKRANKUNG IN ÖSTERREICH Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich . . . . . . . . . . . . . 41 Krankenrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . 43 Kinderrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . 45 Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . . 47 Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Krankenbesuch in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . 53 Notfallpsychologische Beratung in Österreich . . . . . . . . 55

4 Inhalt NACH VERLETZUNG ODER ERKRANKUNG IM AUSLAND Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland . . . . . . . 57 Krankenrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . 59 Kinderrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . 61 Rückholung von Haustieren aus dem Ausland . . . . . . . . 63 Heimreise nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . . . . . . 65 Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Krankenschutz im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Krankenbesuch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Erstattung von Transportkosten nach Ableben im Ausland . . . 75 Notfallpsychologische Beratung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 ERGÄNZENDE NOTHILFE-LEISTUNGEN Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Notfallservice in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . 81 Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland . . . 83 Nachsendekosten in Österreich und aus dem Ausland . . . . 85 Telefonkosten in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . 87 Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 88 WEITERE INFORMATIONEN Schutzbrief Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . 89 ÖAMTC in Ihrem Bundesland (Adressen und Telefonnummern) . 90

5 WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 89), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für juristische Personen oder ähnliche Personengemeinschaften (auch Vereine), die eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC abgeschlossen haben. Geschützte Personen im Firmen-Schutzbrief sind firmenzugehörige Lenkerinnen/Lenker und je nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu max. acht mitreisende Firmenangehörige während der Nutzung des im ÖAMTC NotfallKreditbrief eingetragenen Firmenfahrzeuges; also während der Fahrt, dem Be- und Entladen, dem Tanken und allen sonstigen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges stehen. Eine Firmenangehörige/ein Firmenangehöriger kann zusätzlich als geschützte Person im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief eingetragen werden. Damit gelten auch die/der nachweislich im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden, als geschützte Personen im Firmen-Schutzbrief. Die personenbezogenen Schutzbrief-Leistungen gelten unabhängig von der Verwendung des Firmenfahrzeuges, unabhängig ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unabhängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmenfahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5t und einer max. Höhe von 3,2m sowie einer max. Länge von 7m und einer max. Breite von 2,5 m. Fahrzeugbezogene Firmen-Schutzbrief- Leistungen gelten für das im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief eingetragene, behördlich in Österreich, in einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein auf das ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenverkehr zugelassene Firmenfahrzeug wie z.B. für ein Leasingfahrzeug sowie auch für ein Fahrzeug in Langzeitmiete ab drei Monaten (unabhängig von der Zulassung), sofern für dieses bzw. für dieses Kfz-Kennzeichen eine gültige ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft besteht. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

6 Der Firmen-Schutzbrief gilt nicht für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie insbesondere Werkstätten-, Probe- oder Überstellungskennzeichen und Privatfahrzeuge von Firmenangehörigen. Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leistungsfalles kein gemietetes, gewerbliches Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstattersatzwagen). Mitgeführte Anhänger sind den FirmenSchutzbrief-Bestimmungen entsprechend mit geschützt. WANN WERDEN FIRMEN-SCHUTZBRIEF- LEISTUNGEN ERBRACHT? Die Voraussetzung für den Bezug eines Firmen-Schutzbriefes ist eine gültige Firmen-Clubkarte für das jeweilige Kraftfahrzeug bzw. Kfz-Kennzeichen. Die ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft und der Firmen-Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Leistungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Firmen-Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezahlung folgt. Der Firmen-Schutzbrief gilt für das im/auf dem Firmen-Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophengebieten (z.B. offizielle Reisewarnung der höchsten Sicherheitsstufe des österreichischen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, ►in denen bei Reiseantritt eine Reisewarnung oder regionale Reisewarnung für das Reisegebiet bestand (Warnung der höchsten Sicherheitsstufe des österreichischen Außenministeriums). Über die aktuellen Sicherheits- und Reisewarnungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite des österreichischen Außenministeriums unter www.bmeia.gv.at ►oder die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen ►oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teilgenommen haben ►oder die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 50/2020) in der jeweils geltenden Fassung verursacht werden; außer jene, die durch Heilbehandlung aufgrund eines Versicherungsfalles veranlasst waren. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

7 Außerdem besteht kein Leistungsanspruch, wenn Sie als Lenkerin/Lenker eines Kraftfahrzeuges die jeweils erforderliche Lenkberechtigung nicht besitzen. Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr kann der ÖAMTC keine Leistungen erbringen (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privatstraßen oder Wegen, auf durch Erklärungen von Grundeigentümerinnen/Grundeigentümern oder Wegehalterinnen/Wegehaltern für die Benützung mit Fahrzeugen gesperrten Straßen oder Forststraßen) sowie wenn Lenkerin/Lenker und/oder Fahrzeug von einem Fahrverbot an der Stelle der erwünschten Nothilfe betroffen sind. Für Unfälle, Erkrankungen oder Folgeschäden aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder Arzneimittelmissbrauch (z.B. lt. WHO ICD Codierung) von geschützten Personen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen von geschützten Personen besteht kein Leistungsanspruch. Wenn ein geschütztes Firmenfahrzeug mit Zustimmung der Zulassungsinhaberin/des Zulassungsinhabers einer nicht geschützten Person überlassen wird, wird das Handeln dieser Person der Schutzbrief-Inhaberin/dem Schutzbrief-Inhaber wie das Handeln einer geschützten Person zugerechnet. Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper, die Zweck der Reise sind (z.B. für geplante Operationen oder Kuraufenthalte) und daraus resultierende Gesundheitsschäden. Bei psychischen oder physischen Vorerkrankungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reiseantritts (z.B. lt. WHO ICD Codierung): Zur Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklichkeit der geplanten Reise von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Schadensereignis in einem ursächlichen Zusammenhang mit der vor oder bei Reiseantritt vorliegenden Erkrankung steht. Ist ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt oder sind die Kennzeichen entzogen, können lediglich die personenbezogenen Leistungen erbracht werden. Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training noch durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb von Berufssportlerinnen/Berufssportlern verursacht. Berufssportlerinnen/Berufssportler sind insbesondere Personen, die durch die Ausübung des Sports Einnahmen erzielen. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

8 Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Charakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten und Verbindungsfahrten zwischen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/- fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Kostenübernahme verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Firmen-Schutzbrief- Leistungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Firmen-Schutzbrief-Heft anders vermerkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder elektronisch, postalisch oder persönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. Kosten für Sachverständige und Gutachten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

9 DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN Im Rahmen des Firmen-Schutzbriefes bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland), Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie weitere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Österreich bzw. im Ausland an. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Schutzbriefleistungen telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. erhobenen personenbezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbringung und Verrechnung verarbeitet und für diesen Zweck gegebenenfalls – im unbedingt notwendigen Ausmaß – an die dafür notwendigen externen Vertragspartner des ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel- und Beherbergungseinrichtungen, Transportunternehmen, Krankenhäuser und Ärztinnen/ Ärzte, Versicherungsunternehmen etc. übermittelt werden. Die Daten werden grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie deren Verrechnung und darüber hinaus nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. Die Datenverarbeitung, insbesondere auch allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten, erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief sowie zur allenfalls notwendigen gesundheitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns ebenfalls auf die vertragliche Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie bei Bedenken gegen die Verarbeitung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. Nähere Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/ datenschutz. ALLGEMEINES Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Firmenadresse in Österreich gilt als Zielort für alle fahrzeugbezogenen Rücktransportleistungen. Für personenbezogene Leistungen gilt die Meldeadresse der geschützten Personen in Österreich. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

10 Bei Mitgliedern ohne zuletzt genannte österreichische Firmenadresse gilt als Zielort immer der der ausländischen Firmenadresse nach der Luftlinie nächstgelegene ÖAMTC Stützpunkt in Österreich. Bei jeglichem Fahrzeugtransport sind der ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, eine Untersuchung des Fahrzeuges und dessen Inhalts vorzunehmen oder schriftliche Auskünfte über das Fahrzeug und dessen Inhalt von der Fahrzeuglenkerin/vom Fahrzeuglenker zu verlangen. Das Ladegut muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus kann der Transport abgelehnt werden, wenn sich im Fahrzeug verderbliche Ware befindet. Bei Feststellung (zoll-)rechtlich bedenklicher Waren kann das Fahrzeug ohne weitere Ansprüche der Fahrzeuginhaberin/des Fahrzeuginhabers zurückgelassen werden. Die folgenden Leistungen sind in Form eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, eingetragen unter FN 63197m beim Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, OttoWagner-Platz 5): ►Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich, ►Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland, ►Krankenrückholung in Österreich und aus dem Ausland, ►Erstattung von Transportkosten nach Ableben im Ausland, ►Kinderrückholung in Österreich und aus dem Ausland, ►Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und aus dem Ausland, ►Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und im Ausland, ►Übernachtungskosten bei Fahrzeug- reparatur nach Panne oder Unfall in Österreich und im Ausland, ►Pannenhilfe im Ausland, ►Notfallpsychologische Beratung in Österreich und im Ausland, ►Krankenschutz im Ausland, ►Krankenbesuch in Österreich und im Ausland, ►Wildschadenhilfe in Österreich und im Ausland, ►Heim- oder Weiterreise in Österreich und im Ausland, ►Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer in Österreich und aus dem Ausland, ►Fahrzeugrückholung in Österreich und aus dem Ausland, ►Pick-up-Transport aus dem Ausland, ►Abschleppdienst im Ausland, ►Ersatzteilnachsendung ins Ausland, ►Rückholung von Haustieren aus dem Ausland, Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

11 ►Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland, ►Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland, ►Notfallservice in Österreich und im Ausland, ►Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland, ►Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland, ►Telefonkosten in Österreich und im Ausland, ►Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.). Durch Übernahme und Bezahlung dieses Firmen-Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthaltenen Bestimmungen und verpflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch ausdrücklich der elektronischen Kommunikation (einschließlich der elektronischen Übermittlung von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt gegebene elektronische Adresse (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für die Folgejahre gilt. Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen spätestens drei Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden. Die Bedingungen für den ÖAMTC Notfall- Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie gemeinsam mit dem Firmen-SchutzbriefHeft erhalten haben. Etwaige Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen nach Drucklegung des FirmenSchutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin auto touring veröffentlicht. Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen Firmen-Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Firmen-Schutzbrief-Beitrages annehmen. Der ÖAMTC übermittelt Ihnen rechtzeitig eine Aufstellung der Kennzeichen Ihrer geschützten Firmenfahrzeuge zur Prüfung und ggf. Korrektur und Ergänzung. Beitrag und Leistungsumfang des FirmenSchutzbriefes können jährlich neuen Anforderungen angepasst werden. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

12Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen Vertragspartner der Firmen-SchutzbriefInhaberin/des Firmen-Schutzbrief-Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Touringclub Tirol/ATT, Vorarlberger Auto-TouringClub/VATC, Steiermärkischer Automobil- und Motorsportklub/STAMK sowie Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet. Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Devisenmittelkurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Bankenwechselkurs. Die Firmen-Schutzbrief-Inhaberin/der Firmen-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschützten Personen erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

13 Abschleppdienst in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Österreich durch Panne oder Unfall ausgefallen und muss abgeschleppt werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die Nothilfe &120. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC sorgt für das Abschleppen des Firmenfahrzeuges. Übernahme der Abschleppkosten pro Leistungsfall bis max. € 330,–, sofern kein anderer Kostenträger übernimmt (eigene Kaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung des Unfallgegners). BITTE BEACHTEN SIE: Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur möglich, wenn Sie sich vor dem Abschleppen mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen. Bergungskosten sind im Rahmen der Gesamtdeckungssumme von € 330,– gedeckt. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Bitte wählen sie im Pannenfall Tag und Nacht 120

14 Tipp JURISTISCHE NOTHILFE Etwa nach Verkehrsunfällen oder bei Problemen mit der Polizei im In- und Ausland stehen die Juristinnen und Juristen des ÖAMTC in dringenden Notfällen allen Mitgliedern auch außerhalb der Öffnungszeiten der Rechtsberatung zur Verfügung. In Österreich: (01) 25 120 00 oder aus dem Ausland: +43 1 25 120 00

15 Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug bzw. ein Fahrzeug, mit dem eine geschützte Person in Österreich unterwegs ist, ist durch Panne oder Unfall ausgefallen. Die/der ÖAMTC Pannenfahrerin/Pannenfahrer kann das Fahrzeug nicht sofort fahrbereit machen. Die Reparatur kann nachweislich nicht am selben Tag durchgeführt werden, es fallen ungeplante Übernachtungskosten an. WAS IST ZU TUN? Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst selbst oder kontaktieren Sie die Schutzbrief-Nothilfe. Bitte kontaktieren Sie bei länger als einen Tag dauernden Reparaturen unbedingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Senden Sie die Rechnung für die Übernachtungen samt Zahlungsbestätigung und einer Kopie der Reparaturrechnung an denÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. SO HILFT DER ÖAMTC: Es werden bis zu drei Übernachtungen übernommen, max. €85,– pro geschützte Person und Übernachtung. BITTE BEACHTEN SIE: Achtung: Die Übernachtungskosten sind nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiterreise“ auf Seite 17 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

16 Reservierungs-Hotline: +43 1 505 26 40 00 E-Mail: reservation-at@sixt.com www.sixt.at Reservierungs-Hotline: 0800 20 11 11 E-Mail: reservierung@hertz.at www.hertz.at

17 Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen oder Bahn/Bus in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person muss unterwegs in Österreich nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Firmenfahrzeuges kurzfristig heim- oder weiterreisen und eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu: ►Das Firmenfahrzeug wird vor Ort repariert und diese Reparatur ist nachweislich weder am gleichen Tag noch am Folgetag möglich. ►Es besteht Anspruch auf eine FahrzeugRückholung (siehe Seite 19). ►Das Firmenfahrzeug wird nachweislich verschrottet. ►Das Firmenfahrzeug wurde außerhalb des Firmensitzes (Firmenadresse) gestohlen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: ►Die Kosten für einen Ersatzwagen (z.B. Sixt oder Hertz) für die Reparaturdauer bzw. für die direkte Heimreise bis max. € 300,– werden übernommen. ►Eine weitere Möglichkeit für die direkte Heimreise ist die Übernahme der Bahn-/ Buskosten für alle geschützten Personen vom Ort des Ereignisses zum Zielort in Österreich sowie ggf. für eine Person zur Abholung des reparierten Fahrzeuges. BITTE BEACHTEN SIE: Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen) für die Fahrt zum geplanten Ziel werden bis zu max. jener Betragshöhe ersetzt, die bei einer Heimreise entstanden wäre. Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Mautkosten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherungen wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden nicht ersetzt. Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind ein gültiger Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Reisepass) und meistens eine gültige Kreditkarte erforderlich. Falls die Organisation eines Ersatzwagens nicht möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche Möglichkeiten etc.), bietet der Schutzbrief Alternativen zur Heim- oder Weiterreise an. Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des Firmenfahrzeuges vor Ort selbst organisiert werden, dann werden max. € 75,– pro Tag für die Reparaturdauer (max. vier Tage) für den Mietwagen ersetzt. Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist nicht mit der Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 15 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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19 Fahrzeugrückholung in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist unterwegs in Österreich durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann in der nächstgelegenen Fachwerkstätte nicht innerhalb von drei Werktagen instand gesetzt werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Achtung: Für die Beauftragung der Rückholung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbericht und/oder die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Firmenfahrzeug sein. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Firmenfahrzeuges so rasch wie möglich zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher- stellungskosten ab der Beauftragung und dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Fahrzeugrückholung. Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachtenkosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ►Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt. ►Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkannten Bewertungsmethoden in Österreich („wirtschaftlicher Totalschaden”) und die voraussichtlichen Transportkosten übersteigen den Restwert des Fahrzeuges. ►Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrgesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. ►Gewicht und Größe des Fahrzeuges übersteigen folgende Ausmaße: 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. Fortsetzung nächste Seite  +43 1 25 120 00

20 WICHTIGE HINWEISE: Für ausdrücklich gewünschte Soforttransporte können nur Kosten im Rahmen der Leistung „Abschleppdienst in Österreich“ übernommen werden. Die Tätigkeit und die damit verbundene Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich ausnahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Bei Wohnmobilen und Campinganhängern mit Übermaßen informiert Sie der ÖAMTC über eventuelle Mehrkosten. Fahrzeugrückholung in Österreich Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

21 Wildschadenhilfe in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist in Österreich durch einen Wildunfall beschädigt worden. Entweder sind Reparaturkosten zu tragen, da kein Dritter (auch keine Kaskoversicherung) für den Schaden aufzukommen hat oder bei der Kaskoversicherungsleistung ist ein Selbstbehalt zu tragen. WAS IST ZU TUN? Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle. Dazu besteht gesetzliche Verpflichtung und der ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine Leistung erbringen. Lassen Sie das beschädigte Firmenfahrzeug vor der Reparatur beim nächstgelegenen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen bzw. kontaktieren Sie bitte die Schutzbrief-Nothilfe. Die Unterlagen (Rechnung mit Zahlungsbestätigung, behördliche Meldung, Bestätigung der Besichtigung) übermitteln Sie der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland (siehe Seite 90). SO HILFT DER ÖAMTC: 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt €600,– werden vergütet. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall werden max. 80% des Differenzbetrages zwischen Wiederbeschaffungspreis und erzielbarem Wrackerlös vergütet, höchstens jedoch €600,–. BITTE BEACHTEN SIE: Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

22 Tipp DAS RICHTIGE VERHALTEN NACH EINEM WILDUNFALL: ►Warnblinkanlage einschalten. ►Warnweste anlegen. ►Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern. ►Eventuell verletzte Personen versorgen. ►Polizei verständigen. ►Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder mitnehmen. ►Bei vorhandener Kaskoversicherung: Fristgerechte Meldung des Wildunfalls innerhalb einer Woche.

23 Pannenhilfe im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug hat im Ausland eine Panne. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Die Schutzbrief-Nothilfe organisiert für Sie Hilfe über das Netzwerk der internationalen Partnerclubs. BITTE BEACHTEN SIE: Im Falle einer Eigenorganisation der Pannenhilfe vergütet der ÖAMTC Kosten bis max. €100,–. Die Vergütung der Kosten für die Pannenhilfe ist nur möglich, wenn Sie sich vor der Inanspruchnahme der Pannenhilfe mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen. Ersatzteilkosten können nicht vergütet werden. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

24Informationen und Tipps zu Pannenhilfe und Abschleppung im Ausland Tipp ALLGEMEINE HINWEISE: ►Einschalten der Warnblinkanlage. ►Warnweste anlegen. ►Sorgen Sie dafür, dass alle Insassen auf dem kürzesten Weg den Gefahrenbereich der Fahrbahn verlassen. ►Aufstellen des Pannendreiecks (in angemessenem Abstand hinter dem Fahrzeug, bei Kurven stets vor deren Beginn). ►Wenn Sie zusätzlich den Kofferraumdeckel öffnen, sehen nachfolgende Fahrzeuge sofort, dass Ihr Auto steht. (Achtung: innerorts mögliche Diebstahlgefahr) ANFORDERUNG VON HILFE: Rufen Sie die ÖAMTC Schutzbrief- Nothilfe unter +43 1 25 120 00 oder verwenden Sie die Funktion „Nothilfe“ in der ÖAMTC App. Bei Pannen auf der Autobahn finden Sie die nächste Notrufsäule anhand der roten Richtungspfeile an den Leitpflöcken oder –schienen. Achtung: In Frankreich und Belgien muss immer die Notrufsäule verwendet werden! Jetzt die ÖAMTC App downloaden:

25 Abschleppdienst im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und muss abgeschleppt werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC sorgt für das Abschleppen des Firmenfahrzeuges. Übernahme der Abschleppkosten pro Leistungsfall bis max. €330,–, sofern kein anderer Kostenträger übernimmt (eigene Kaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung des Unfallgegners). BITTE BEACHTEN SIE: Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur möglich, wenn Sie sich vor dem Abschleppen mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen. Bergungskosten sind im Rahmen der Gesamtdeckungssumme von € 330,– gedeckt. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

26 Tipp BEI AUSLANDSREISEN EUROPÄISCHEN UNFALLBERICHT MITNEHMEN Den Europäischen Unfallbericht finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Alles für meine Reise“ – erhältlich an allen ÖAMTC Stützpunkten. Die letzte Seite der Broschüre enthält eine englische Übersetzungshilfe für den Unfallbericht. Weitere Sprachen finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo oder in der ÖAMTC App „Meine Reise“. JURISTISCHE NOTHILFE Etwa nach Verkehrsunfällen oder bei Problemen mit der Polizei im In- und Ausland stehen die Juristinnen und Juristen des ÖAMTC in dringenden Notfällen allen Mitgliedern auch außerhalb der Öffnungszeiten der Rechtsberatung zur Verfügung. In Österreich: (01) 25 120 00 oder aus dem Ausland: +43 1 25 120 00 Jetzt die ÖAMTC Reise-App downloaden:

27 Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug bzw. ein Fahrzeug, mit dem eine geschützte Person im Ausland unterwegs ist, ist durch Panne oder Unfall ausgefallen. Die Reparatur kann nachweislich nicht am selben Tag durchgeführt werden, es fallen ungeplante Übernachtungskosten an. WAS IST ZU TUN? Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst selbst oder kontaktieren Sie die Schutzbrief-Nothilfe. Bitte kontaktieren Sie bei länger als einen Tag dauernden Reparaturen unbedingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Senden Sie die Rechnung für die Übernachtungen samt Zahlungsbestätigung und einer Kopie der Reparaturrechnung an denÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. SO HILFT DER ÖAMTC: Es werden bis zu drei Übernachtungen übernommen, max. €85,– pro geschützte Person und Übernachtung. BITTE BEACHTEN SIE: Achtung: Die Übernachtungskosten sind nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiterreise“ auf Seite 33 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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29 Ersatzteilnachsendung ins Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann durch Übermittlung von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, wieder fahrbereit gemacht werden. WAS IST ZU TUN? Bitte fordern Sie die benötigten Ersatzteile bei der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Diese informiert Sie auch über zollrechtliche Bestimmungen. Die Zollabfertigung im Ausland wird von Ihnen übernommen. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC besorgt und versendet die angeforderten Ersatzteile so rasch wie möglich. Er informiert Sie über Eintreffen der Teile am nächstgelegenen Zollflughafen und eventuell notwendige Zollformalitäten. Die Zollabfertigung in Österreich wird vom ÖAMTC übernommen. Der ÖAMTC übernimmt die Besorgungs- und Transportkosten und legt die Ersatzteilkosten zwischenzeitlich für Sie aus. Zusätzlich werden im Vorhinein vereinbarte Abholkosten übernommen. BITTE BEACHTEN SIE: Solange die Ersatzteilnachsendung läuft, kann keine Fahrzeugrückholung in Anspruch genommen werden. Eine Ersatzteilnachsendung kann nur während der Lieferantengeschäftszeiten in die Wege geleitet werden. Die Abwicklung ist abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Zollbehörde. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Firma einen Firmensitz (Firmenadresse) hat. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. Fortsetzung nächste Seite  +43 1 25 120 00

30Ersatzteilnachsendung ins Ausland WICHTIGE HINWEISE: Gedeckt sind für die Verkehrssicherheit wichtige Bestandteile. Öle und Lacke können aus Sicherheitsgründen nicht nachgesendet werden. Die rechtzeitige Zustellung bzw. Lieferung des Ersatzteiles durch die Lieferfirma kann nicht garantiert werden, da der ÖAMTC dies nicht beeinflussen kann. Kosten für nicht in Empfang genommene Teile gehen zu Lasten der Schutzbrief-Inhaberin/des Schutzbrief-Inhabers. Rückgabe oder Umtausch von angeforderten Ersatzteilen ist nicht möglich. Wird die Ersatzteilnachsendung nicht vom ÖAMTC durchgeführt, können dafür keine Kosten übernommen werden. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

31 Pick-up-Transport aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann in der nächstgelegenen Fachwerkstätte weder am gleichen Tag noch am Folgetag instand gesetzt werden. Die geschützte Person befindet sich auf der Heimreise und ist max. 175 km vom Zielort in Österreich entfernt. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC organisiert den Transport des Firmenfahrzeuges gemeinsam mit den geschützten Mitreisenden zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten für das Firmenfahrzeug und die geschützten Personen. Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachtenkosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Die Pick-up-Transportkosten können nur übernommen werden, wenn der Transport von der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe organisiert wird. Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ►Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt. ►Sollte ein Transport aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein oder sollte das geschützte Fahrzeug aus technischen Gründen nicht auf das verfügbare Transportmittel geladen werden können, bietet der Firmen-Schutzbrief Alternativen für geschützte Personen und das Fahrzeug an. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Firma einen Firmensitz (Firmenadresse) hat. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). WICHTIGE HINWEISE: Die Tätigkeit und die damit verbundene Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme eines Pick-up-Transportes erstrecken sich ausnahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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33 WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person muss im Ausland nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Firmenfahrzeuges kurzfristig heim- oder weiterreisen und eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu: ►Das Firmenfahrzeug wird vor Ort repariert und diese Reparatur ist nachweislich weder am gleichen Tag noch am Folgetag möglich. ►Es besteht Anspruch auf eine Fahrzeugrückholung (siehe Seite 35). ►Das Firmenfahrzeug wird nachweislich verschrottet. ►Das Firmenfahrzeug wurde gestohlen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Die Kosten für einen Ersatzwagen für die Reparaturdauer bzw. für die direkte Heimreise bis max. € 525,– werden übernommen. Ab 1.000 km Distanz zum Zielort in Österreich können für die direkte Heimreise alternativ Flugkosten bis max. € 275,– pro geschützte Person übernommen werden. Eine weitere Möglichkeit für die direkte Heimreise ist die Übernahme der Bahn-/ Buskosten für alle geschützten Personen vom Ort des Ereignisses zum Zielort in Österreich. Zur Abholung des reparierten Firmenfahrzeuges übernehmen wir für eine Person die Bahn-/Buskosten oder ab 1.000 km Distanz zum Zielort in Österreich die Flugkosten bis max. € 275,–. BITTE BEACHTEN SIE: Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen) für die Fahrt zum geplanten Ziel werden bis zu max. jener Betragshöhe ersetzt, die bei einer Heimreise entstanden wäre. Achtung: In manchen Ländern ist die Ein- oder Ausreise mit einem Ersatzwagen nicht erlaubt. Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Mautkosten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherungen wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden nicht ersetzt. Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind ein gültiger Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Reisepass) und meistens eine gültige Kreditkarte erforderlich. Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen, Flugzeug oder Bahn/Bus im Ausland Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. Fortsetzung nächste Seite  +43 1 25 120 00

34Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen, Flugzeug oder Bahn/Bus im Ausland Falls die Organisation eines Ersatzwagens nicht möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche Möglichkeiten etc.), bietet der FirmenSchutzbrief Alternativen zur Heim- oder Weiterreise an. Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des Firmenfahrzeuges vor Ort selbst organisiert werden, dann werden max. € 75,– pro Tag für die Reparaturdauer (max. sieben Tage) für den Mietwagen ersetzt. Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist nicht mit der Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 27 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). WICHTIGE HINWEISE: Bei Verwendung eines Mietwagens mit ausländischem Kennzeichen aus einem Drittstaat (kein EU-Staat) für die Rückreise in den EU-Mitgliedsstaat, in dem der Firmensitz (Firmenadresse) liegt, muss das Fahrzeug unmittelbar nach Ankunft am Firmensitz (Firmenadresse) einer Niederlassung des Mietwagenunternehmens übergeben werden. Die Einreise in die EU erfolgt formlos. Die Verwendung eines Mietwagens aus einem Drittstaat, um in ein anderes Land weiterzureisen, ist nicht zulässig. Wenn diese Bestimmungen nicht beachtet werden, sind nach den Bestimmungen des EU-Zollkodex vom Mietwagenbenützer Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt., …) für das Fahrzeug in voller Höhe zu entrichten. Außerdem muss mit einem Finanzstrafverfahren gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass für Kosten und Strafen, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der hier erwähnten gesetzlichen Regelungen entstehen, weder der ÖAMTC noch die Mietwagengesellschaft haftbar gemacht werden kann. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

35 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen: ►Die Panne oder der Unfall hat sich mehr als 50 km von Ihrem Reiseziel entfernt ereignet und das geschützte Firmenfahrzeug kann (auch durch Übermittlung von Ersatzteilen) in der nächstgelegenen Fachwerkstätte nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden oder ►die Panne oder der Unfall hat sich an Ihrem Reiseziel oder innerhalb eines Umkreises von 50 km ereignet und das geschützte Firmenfahrzeug kann (auch durch Übermittlung von Ersatzteilen) nicht innerhalb von drei Werktagen und auch nicht bis zum geplanten Reisende repariert werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Beauftragen Sie die Werkstatt, die voraussichtliche Reparaturdauer festzustellen und geben Sie diese dem ÖAMTC bekannt, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Achtung: Für die Organisation der Rückholung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbericht und/oder die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Firmenfahrzeug sein. Im Ausland können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Schutzbrief-Nothilfe informiert Sie diesbezüglich im Anlassfall. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Firmenfahrzeuges so rasch wie möglich zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicherstellungskosten ab dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Fahrzeugrückholung. Werkstattkosten (z.B. Diagnose und Schadens- bzw. Reparaturdauerfeststellung) sowie Gutachtenkosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. Fortsetzung nächste Seite  +43 1 25 120 00

36Fahrzeugrückholung aus dem Ausland BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ►Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt. ►Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkannten Bewertungsmethoden in Österreich („wirtschaftlicher Totalschaden”). ►Die voraussichtlichen Transportkosten übersteigen den Restwert des Fahrzeuges. ►Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrgesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. ►Gewicht und Größe des Fahrzeuges übersteigen folgende Ausmaße: 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. ►Wenn bei einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dem ÖAMTC die Erledigung der notwendigen Zollformalitäten (inklusive Zahlung) nicht durch entsprechende Dokumente nachgewiesen wurde. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). WICHTIGE HINWEISE: Für ausdrücklich gewünschte Soforttransporte können nur Kosten im Rahmen der Leistung „Abschleppdienst im Ausland“ übernommen werden. Die Tätigkeit und die damit verbundene Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich ausnahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Bei Wohnmobilen und Campinganhängern mit Übermaßen informiert Sie der ÖAMTC über eventuelle Mehrkosten. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

37 Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Firmenfahrzeug wurde im Ausland ►durch einen Unfall total beschädigt oder ►durch eine technische Panne irreparabel oder ►gestohlen. Nach den ausländischen Zollbestimmungen gilt es damit als „nicht wieder ausgeführt“ und wird zollpflichtig (außer in EU-Staaten). WAS IST ZU TUN? Achtung: Bitte kontaktieren Sie unverzüglich – noch vor Einleitung des Zollverfahrens – die ÖAMTC Schutzbrief- Nothilfe, da sonst keine Zollhilfe gewährt werden kann. Bei Diebstahl des Firmenfahrzeuges unbedingt polizeiliche Anzeige erstatten. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC unterstützt Sie bei allen diesbezüglichen Zoll- und Behördenformalitäten und trägt die Verwaltungskosten des Zollverfahrens ab der Verständigung sowie allfällige Verschrottungskosten. Strafen oder Strafzölle wegen Nichtbeachtung von Behördenvorschriften kann der ÖAMTC nicht übernehmen. Gutachtenkosten müssen vom Mitglied getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes vereinbart die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe mit Ihnen die Hinterlegung bzw. Rückbringung der Fahrzeugdokumente. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Firma einen Firmensitz (Firmenadresse) hat. Im Übrigen gelten die Firmen-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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