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Witterung beim Räderumstecken wichtiger als Stichtag

Situative Winterausrüstungspflicht endet am 15. April

Stichtag für das Ende der situativen Winterausrüstungspflicht ist der 15. April. Bis dahin müssen bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen Winterreifen am Auto sein. "Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht ein Geldstrafe. Im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer reicht der Strafrahmen bis 5.000 Euro", hält ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki fest. "Und weil gerade der April oft macht, was er will, ist der Blick aus dem Fenster und in den Wetterbericht wichtiger als das Datum auf dem Kalender." Notfalls muss das Auto stehen bleiben, wenn bereits umgesteckt wurde.

Doch was passiert, wenn man nach dem 15. April mit "falscher Bereifung" erwischt wird? "Sollte es dann tatsächlich noch einmal schneien und man ist mit Sommerreifen unterwegs, kann das bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bringen. Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker – es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt", sagt der ÖAMTC-Experte.

Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte man mit dem Umstecken nicht zu lange warten. "Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen", erklärt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. "Gerade für die Übergangszeit empfiehlt der Mobilitätsclub daher, speziell bei längeren Fahrten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse vorab zu checken – und das unabhängig vom Stichtag 15. April."

Der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern den Räderwechsel ganzjährig an allen Stützpunkten an. Alles zum Thema Reifen sowie den aktuellen ÖAMTC-Sommerreifentest findet man unter www.oeamtc.at/reifentests.