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Unfall im Ausland – wie man sich wappnet und richtig verhält

Europäischer Unfallbericht, Notrufnummern und Grüne Versicherungskarte gehören ins Auto 

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation – im Ausland wird sie durch sprachliche Differenzen und Unklarheiten bezüglich Recht und Versicherung zusätzlich verschärft. Das zeigt auch die Statistik: Ein Drittel der Anrufe bei der Juristischen Nothilfe des Clubs dreht sich um Fragen zum Thema Unfall im Ausland. Auf den Ernstfall vorbereiten kann man sich, indem man die richtigen Dokumente parat hat. So sollte der Europäische Unfallbericht in keinem Auto fehlen – er ist europaweit einheitlich gestaltet und erleichtert die Dokumentation des Unfallhergangs. Am besten hat man ihn sowohl in der eigenen als auch in der Sprache des Reiselandes inklusive Übersetzungshilfe dabei. Die Übersetzungen stehen online in allen Sprachen Europas in der Länder-Info des Clubs (unter www.oeamtc.at/laenderinfo, Kategorie "Pannenhilfe & Notfall") zum Download bereit. Auch die jeweiligen Notrufnummern fürs Ausland sollten rasch griffbereit sein.

"Die Grüne Versicherungskarte ist ein Muss im Auto: Sie dient als Nachweis, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Man bekommt sie kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Zwar ist die Mitnahme in vielen Ländern nicht zwingend erforderlich – die Praxis zeigt jedoch, dass sie im Ausland häufig verlangt wird (z.B. Italien).

Warnweste ist oft Pflicht, Polizei muss nicht immer gerufen werden

Bei einem Unfall im Ausland gelten die bekannten Regeln: Warnblinkanlage an und Warndreieck aufstellen. "In den meisten Ländern muss vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden", weiß die Expertin. Ob man die Polizei verständigen muss, ist von Land zu Land unterschiedlich. "Generell muss die Polizei nur bei Personenschäden oder hohen Sachschaden hinzugezogen werden", so Pronebner. Es gibt jedoch Ausnahmen: In der Slowakei, in Ungarn, Kroatien und Slowenien beispielsweise ist die Polizei auch bei kleineren Sachschäden zu rufen. "Aber auch, wenn sich die Verständigung mit dem Unfallgegner sehr schwierig gestaltet, ist die polizeiliche Aufnahme der Unfalldaten ratsam", so die ÖAMTC-Juristin.

"Das Unfallszenario muss dokumentiert und Beweise gesichert werden: Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeugschäden und der Fixpunkte in der Umgebung sind sinnvoll. Die Daten des Unfallgegners und der Polizei-Beamten sollten ebenso notiert werden wie der Kontakt von Zeugen", empfiehlt Pronebner. "Und niemals sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht."

Juristen 24/7 aus Ausland erreichbar, Schutzbrief-Team organisiert Weiterfahrt

Bei Problemen und Unklarheiten vor Ort helfen die Juristen des ÖAMTC rund um die Uhr, auch sonn- und feiertags weiter. 2018 war ihre Unterstützung besonders von Mitgliedern, die in Italien und Kroatien unterwegs waren, gefragt – die Experten halfen u.a. bei Problemen mit der Polizei oder Grenzkontrollen weiter. Die Rechtshilfe erreicht man unter der Nummer der Schutzbrief-Nothilfe +43 (1) 25 120 20.

Eine Panne bzw. ein Unfall geschehen bei Reisen ins Ausland häufiger als man denkt, wie die Zahlen der Schutzbrief-Nothilfe zeigen: 2018 wurden mehr als 19.000 Pannenhilfen und knapp 13.000 Abschleppungen im Ausland organisiert. Der ÖAMTC-Schutzbrief unterstützt bei der Organisation der Hilfeleistungen und deckt anfallende Kosten ab.