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Streiks an deutschen Flughäfen – Ansprüche bei Flugausfällen und -verspätungen

Bei Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf Ticketpreis-Erstattung oder Umbuchung

Am heutigen Dienstag finden Streiks an zahlreichen deutschen Flughäfen statt. Auch österreichische Flugreisende sind davon betroffen – mit Flugausfällen und -verspätungen ist zu rechnen. "Passagiere, deren Flüge aufgrund eines Streiks annulliert werden, erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug bzw. ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten", so die Expertin des Mobilitätsclubs.

Außerdem könnten den Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen. Erst im Sommer vergangenen Jahres entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitsniederlegungen nicht grundsätzlich als "außergewöhnlicher Umstand" zu bewerten sind und Airlines bei Streiks daher zu pauschalierten Ersatzleistungen für die Passagiere verpflichtet sein können. Nur wenn die Airlines nachweisen können, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Folgen des Streiks zu vermeiden bzw. sich diese Folgen selbst dann nicht hätten vermeiden lassen, sind sie von dieser Pflicht befreit.

Bei Verspätung ist Betreuungsleistung von Dauer und Flugdistanz abhängig

Verspätet sich der Flug in Folge des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. "Bei Flugstrecken bis 1.500 km haben Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen – also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Ist der Flug zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden." Bei Langstreckenflügen ab 3.500 Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Wenn nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.

"Gestrandet" am deutschen Flughafen – wer trägt die Kosten?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Airline bzw. der Reiseveranstalter festsitzende Kunden betreuen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist oder nicht. Verpflegung samt Getränken sollte gestellt werden. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter auch die Hotelkosten tragen.

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit konkreten Fragen zum Reiserecht an den Club wenden. ÖAMTC-Juristen beraten kompetent und kostenlos. Alle Kontakte findet man unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.