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Sicher parken zu Silvester und Feuerwerksschäden vermeiden

Rechtliche Tipps für den Schadensfall

Ein Neujahrsfeuerwerk ist schön, Silvesterschäden am geparkten Fahrzeug sind ärgerlich. Um sein Fahrzeug in der Silvesternacht vor Beschädigungen zu schützen, sollte man es möglichst sicher abstellen – in Privatgaragen, Parkhäusern oder zumindest abseits von Silvestermeilen und Lokalen. Eine Plane schützt nur vor den gröbsten Einflüssen, gegen Brandkörper hilft sie nur wenig, weil sie nicht feuerfest ist. In einem Schadensfall stellt sich die Frage nach der Haftung. "Kommt es zu Schäden, müssen diese so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – der Versicherung gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Ihr Tipp: Ein beigelegter Polizeibericht oder zumindest Fotos.

Grundsätzlich hat der Schädiger für den Schaden aufzukommen. Da es sich um grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden handelt, wird die Haushaltsversicherung des Schädigers seine Leistung verweigern. Der Geschädigte kann sich – wenn der Verursacher bekannt ist – nur direkt an diesen wenden und Ersatz verlangen. Wenn der Schaden durch ein minderjähriges Kind verursacht wird, greift die Verantwortung seines gesetzlichen Vertreters.

Doch der Geschädigte ist nicht ganz auf das Glück angewiesen, den Schädiger herauszufinden. "Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden können, sind oft in einer Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Elementar-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt", erklärt die ÖAMTC-Juristin. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teil- oder Elementar-Kaskoversicherung die entstandenen Schäden. Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Fremder entstanden sind, werden aber grundsätzlich nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Oft muss jedoch ein Betrag als Selbstbehalt bezahlt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verschafft hier Klarheit.

Für Club-Mitglieder sind die ÖAMTC-Juristen im Notfall auch am 31. Dezember und am 1. Jänner rund um die Uhr über die Schutzbrief-Nothilfe unter (01) 25 120 00 kostenlos zu erreichen.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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