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Bei heißen Temperaturen am Motorrad und im Auto auf Kleidung und Schuhwerk achten

Nacktfahren kann teuer werden (+ Strafrahmen in den Bundesländern)

Los geht's, vom Schwimmbad mit den Badeschlapfen ins Auto, anstarten – und dann kracht's, weil man vom Pedal abgerutscht ist. "Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen bequem ist, ist auch zum Fahren empfehlenswert", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Allerdings verbietet das Gesetz Fahren mit Flip-Flops und Co nicht direkt. "Grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen und strafrechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Highheels, Schlapfen und Bergschuhe sind zum Autofahren nicht geeignet

"Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind", weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Mit sehr hohen Absätzen hat man mit der Ferse keinen Halt. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt. Und mit sehr klobigen Schuhen hat man kein Gefühl mehr für die Pedale. "Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren", betont der Fahrtechnik-Profi. Barfuß zu fahren ist eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.

So soll der perfekte "Fahrschuh" sein – Tipp: Ersatzschuhe im Auto haben

"Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale", weiß Frisch. Er rät, zur Sicherheit immer ein Paar "fahrtaugliche" Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann. "Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten in Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im Lenkerfußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen", sagt der Fahrtechnik-Profi.

Bestimmungen in Europa

In den meisten Ländern Europas bestehen keine Vorschriften bezüglich bestimmter Schuhe beim Lenken eines Fahrzeuges. Nur Spanien verbietet ausdrücklich Flip-Flops und Barfuß zu fahren. Das heißt aber nicht, dass es überall sonst erlaubt ist, zu fahren wie man will. Bei einem Unfall kann eine unpraktische Bekleidung dazu führen, dass man für nachteilige Folgen haftet und auch eigene Ansprüche verloren gehen können.

Kleider machen Fahrer

Auf dem Motorrad besteht, unabhängig von den Außentemperaturen, immer Helmpflicht. Es ist zwar nicht verboten, mit T-Shirt und kurzer Hose zu fahren, allerdings kann es nach einem Unfall zu einer Kürzung der eigenen Schmerzengeldansprüche kommen, auch wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat.

"Wir hören auch immer wieder von Fällen, in denen Fahrer ihr Auto nackt lenken", berichtet Authried. Das kann als Verletzung des öffentlichen Anstands nach dem jeweiligen Landesgesetz geahndet und dementsprechend teuer werden. Der Strafrahmen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und reicht von 200 Euro in Vorarlberg bis zu 2.000 Euro in der Steiermark.

Strafrahmen bei Nacktfahren in den Bundesländern

Steiermark: 2.000 Euro

Niederösterreich: 1.000 Euro

Wien: 700 Euro

Salzburg: 500 Euro

Burgenland: 500 Euro

Oberösterreich: 360 Euro

Tirol: 360 Euro

Kärnten: 218 Euro

Vorarlberg: 200 Euro