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Plakatständer behindern Sicht auf Verkehrsgeschehen

September = Schulstart = Wahlkampf, Mobilitätsclub mahnt Lenker und Fußgänger vor allem im Kreuzungsbereich zu erhöhter Vorsicht 

Der September ist nicht nur Startschuss für das neue Schuljahr. Anlässlich des Wahlkampfes werden dann auch zahlreiche Plakatständer Österreichs Stadtbilder prägen. "An allen möglichen und unmöglichen Stellen werden Dreieck- und Werbeständer der wahlwerbenden Parteien wie die Schwammerln aus dem Boden schießen", erwartet ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller. Sie warnt: "Gerade im Kreuzungsbereich werden aufgestellte Plakatständer rasch zu einer Gefahr. Einerseits können Werbeständer die Sicht der Fußgänger auf das Verkehrsgeschehen einschränken, andererseits versperren sie den Lenkern den Blick auf wesentliche Teile des Gehsteigs." Insbesondere für Kinder, die jetzt wieder verstärkt und teilweise auch mit dem Kleintretroller unterwegs sind, erhöht sich dadurch das Risiko "übersehen" zu werden. Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über 8 Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Tretrollern unterwegs sein.

Die ÖAMTC-Juristin appelliert daher an alle Parteien sich an die beantragten und behördlich bewilligten Aufstellorte zu halten. Wildes Aufstellen von Plakatständern ist unzulässig und kann zu Strafen und mitunter sogar zu Schadenersatzforderungen führen. Besonders dringlich erscheint diese Aufforderung vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Anfang September wieder die Schule beginnt. "Jeder unüberlegt bzw. illegal aufgestellte Plakatständer kann da rasch zu einer großen Gefahr werden", mahnt Tretzmüller.

Da man aber nie ganz ausschließen kann, dass Plakatständer auch an sensiblen Stellen aufgestellt werden, rät die Juristin des Mobilitätsclubs allen Fahrzeuglenkern, vorausschauend zu fahren: Gerade in der Nähe von Plakatständern ist besonders auf Fußgänger, Radfahrer und (E-)Kleintretrollerfahrer zu achten, die eventuell die Fahrbahn queren wollen. "Für ein sicheres Miteinander ist die Aufmerksamkeit und Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer gefragt", sagt die ÖAMTC-Juristin. Fußgänger, Radfahrer und Kleintretrollerfahrer dürfen nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend die Fahrbahn betreten bzw. überqueren – das gilt auch bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten. Sind Plakatständer besonders gefährlich aufgestellt, sollte die Polizei verständigt werden. Sie kann dafür sorgen, dass die Ständer, vor allem wenn sie nicht genehmigt sind, entfernt werden.