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Parkpickerl-Antragstellung für Döbling ab 1. Mai möglich

Mit 1. Juli 2019 tritt im Bezirk Döbling eine (fast) flächendeckende Kurzparkzone in Kraft – gleichzeitig erfolgt eine Kurzparkzonen-Ausweitung im Norden Währings

Obwohl sich in einer Befragung Ende 2016 knapp mehr als die Hälfte der Döblinger dagegen ausgesprochen hat, beschloss das Bezirksparlament die Einführung einer Kurzparkzone, die am 1. Juli in Kraft tritt. Der Parkdruck war in einigen Bezirksteilen zu groß geworden, der Unmut der Bevölkerung gestiegen. Die Kurzparkzone, von der Grüngebiete, landwirtschaftliche Flächen sowie Parkplätze am Kahlen- und Leopoldsberg, beim Krapfenwaldbad und Cobenzl ausgenommen sind, wird von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr gelten, die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Parkpickerlbesitzer dürfen unbeschränkt parken. In ausgeschilderten Geschäftsstraßen ist das Parken aber auch für diese von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr nur für maximal 1,5 Stunden zulässig. Das gilt auch am Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Davon betroffen sind folgende Geschäftsstraßen:

  • Billrothstraße zwischen Schegargasse und Krottenbachstraße sowie Nr. 83A bis 85 und gegenüber
  • Döblinger Hauptstraße zwischen Billrothstraße und Hofzeile
  • Cobenzlgasse Nr. 6 bis 28 und gegenüber
  • Himmelstraße Nr. 7 bis 21
  • Heiligenstädter Straße zwischen Grinzinger Straße und Diemgasse
  • Nußdorfer Platz Nr. 1 bis 2A sowie gegenüber und 5 bis 8 sowie gegenüber
  • Sieveringer Straße zwischen Weinzingergasse und Obkirchergasse
  • Obkirchergasse zwischen Sonnbergplatz und Billrothstraße Sonnbergplatz (gesamt)

Zum Nachweis der Parkdauer müssen Parkpickerlbesitzer in den Geschäftsstraßen eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe hinterlegen, eine Abgabe ist aufgrund des Parkpickerls aber nicht mehr zu entrichten. Das Parkpickerl kann ab 1. Mai 2019 von Bezirksbewohnern (mit Hauptwohnsitz) beantragt werden. Ausnahme: Besitzer eines Kleingartens – hier genügt ein Nebenwohnsitz (Saisonpickerl). Voraussetzung sind jeweils die Zulassung des Fahrzeuges auf den Bewohner sowie ein Hauptwohnsitz in Wien.

"Kurzparkzonen lösen generell keine Probleme, sie verschieben sie nur – das zeigen Erfahrungen zuletzt aus Simmering oder Währing. Apropos Währing: Mit Einführung der Kurzparkzone in Döbling erfolgt gleichzeitig eine Ausweitung der Kurzparkzone im Norden des 18. Bezirks", macht der ÖAMTC-Verkehrsjurist aufmerksam und fordert einmal mehr ein Konzept für eine ganzheitliche Parkraumorganisation für Wien. Für Pendler bedeuten die Neuerungen, entweder auf andere Verkehrsmittel umzusteigen oder Garagen bzw. P&R-Anlagen zu nutzen. Der Mobilitätsclub sieht die Verkehrspolitik gefordert, nicht in Bezirks- und Landesgrenzen sondern überregional zu denken und sowohl für Anrainer als auch für Pendler attraktive sowie leistbare Lösungen und Angebote für jede Art der Mobilität zu bieten.