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ÖAMTC: Zahlen belegen hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ

ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Infos 25.000-mal installiert, zusätzlich viele Anfragen zu den neuen Vorschriften, besonders zu Spielzeugdrohnen

Wien - Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum unterwegs ist.

"Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind", erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen. "Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden ", stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie.

Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung

Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

* Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden. Für Drohnen unter 250 g gilt das auch, wenn eine Kamera montiert ist. Ausgenommen von der Registrierung sind nur Mini-Drohnen, die eindeutig als Spielzeug gekennzeichnet sind. Die Online-Registrierung kostet ca. 30 Euro, ist drei Jahre und für die gesamte Europäische Union gültig.

* Drohnenführerschein: Für den Betrieb von Drohnen über 250 g ist ein Drohnenführerschein verpflichtend vorgeschrieben. Der 40 Fragen Multiple Choice-Test für den Drohnenführerschein ist gratis und kann online absolviert werden. ÖAMTC-Drohnenexperte Hetzendorfer rät, den Drohnenführerschein auch für kleinere Drohnen zu absolvieren: "Die Ausbildung ist kostenlos und man lernt die Grundlagen für den sicheren Drohnenflug."

* Mindestalter: Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre, das Steuern der Drohne ist aber schon ab 16 Jahren erlaubt. Der Drohnenführerschein kann ebenfalls mit 16 absolviert werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Drohnenpiloten fliegen.

* Flugbeschränkungsgebiete beachten: In bestimmten Gebieten, z. B. rund um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen oder militärischen Sperrgebieten, dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung stattfinden. Das gilt für alle registrierungspflichtigen Drohnen. Wo sich diese Flugverbotszonen befinden, sieht man in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App.

* Haftpflichtversicherung: Weiterhin notwendig und bei der Online-Registrierung anzugeben ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auch wenn es möglich ist, unter einer Betreibernummer mehrere Drohnen zu fliegen, muss jedes Fluggerät eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.

Neue Drohnen-Kategorien regeln Abstand, Ausbildung und Verwendung

Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit dem neuen Drohnenregulativ in drei Kategorien unterteilt, die sich nach Gewicht und Einsatzzweck unterscheiden: Open, Specific und Certified. Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne: Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. "Für Hobby-Piloten ist das legale Betreiben einer Drohne durch die europaweit gültigen Regeln und die günstige Online-Registrierung einfacher geworden. Und auch für professionelle Anwender gibt es mit dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten: So darf man dann z. B. Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen sogenannter 'Standardszenarios' fliegen", nennt der ÖAMTC-Drohnenexperte abschließend die wichtigsten Vorteile der neuen Regelung.

Drohnen-Flugtrainings in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren – neue Termine online

Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Die Teilnehmer können verschiedenste Modelle testen und den sicheren Umgang mit den Fluggeräten perfektionieren. Auch die neue Rechtslage wird ausführlich behandelt. Termine findet man online unter www.oeamtc.at/fahrtechnik.

Detail-Infos zu den neuen Vorschriften findet man unter www.oeamtc.at/drohnen. Infos zum neuen Regulativ – inklusive Flugverbotszonen und aktuellen Drohnen-News – sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet auch die kostenlose Drohnen-Info App des Mobilitätsclubs.