Jetzt Drucken

ÖAMTC: Wunsch nach Parkraum-Lösung in Döbling nachvollziehbar

Club hätte sich jedoch andere Vorgangsweise gewünscht

Wien (OTS) - Obwohl sich die Döblinger bei einer Befragung vor rund einem Jahr gegen die Einführung einer Kurzparkzone samt Parkpickerl ausgesprochen haben, soll diese nun doch kommen, weil mehr und mehr Einwohner des Bezirkes eine Lösung fordern. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried: "Einmal mehr zeigen sich die Nachteile des Wiener Modells. Nach der Einführung in Währing hat sich das Problem vor allem nach Döbling verschoben." Ähnliche Folgen gibt es in Simmering durch das Parkpickerl in Favoriten. Genau deshalb hat der ÖAMTC wiederholt ein ganzheitliches Konzept für die Stadt statt lokaler Lösungen gefordert. "Leider blockiert Wien hier komplett, obwohl es immer wieder Initiativen für eine neue, abgestufte und wienweite Lösung gibt", so Authried.

Im Hinblick auf die Situation in Döbling hat der Club daher von Anfang an geraten, nach Gebieten zu befragen. "Wäre die Befragung vor rund einem Jahr kleinräumiger erfolgt, wäre für bestimmte Gebiete, vor allem in Gürtelnähe, wohl ein 'Ja' für die Einführung einer Kurzparkzone herausgekommen. Damit hätte man dem nunmehrigen Problem, dass trotz eines 'Neins' eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden soll, vorbeugen können", kritisiert Authried, der jedoch angesichts des steigenden Parkdrucks im Bezirk den Wunsch nach einer Lösung nachvollziehen kann. Die Optionen, die zur Verfügung stehen, sind allerdings überschaubar: Rechtlich möglich wären etwa auch nur Anrainerparkplätze ohne Kurzparkzone. "Das wird seitens des Magistrates aber nicht bewilligt, weil es schlichtweg nicht gewollt ist. Hier macht man es den Bezirken bewusst schwer", kritisiert der ÖAMTC-Jurist.

Positiv sieht man beim ÖAMTC, dass die Bezirksvertretung eine maßgeschneiderte Lösung durch einen eingeschränkten Geltungszeitraum der Kurzparkzone wünscht: "Das entspricht im Ansatz dem abgestuften Modell, das der ÖAMTC seit Jahren fordert. Aufgrund der starren Haltung der Stadt ist allerdings fraglich, ob die Behörde dem zustimmt, wünschenswert wäre es jedenfalls. Der kolportierte Geltungszeitraum von 14 bis 19 Uhr sollte ausreichen, um den Bewohnern Parkplätze zu sichern und gleichzeitig Besucher so wenig wie möglich einzuschränken", sagt Authried abschließend.