ÖAMTC: Was tun bei Silvesterschäden am Auto?
Lack- und Glasschäden rasch beheben – Expertentipps für den Ernstfall
Für viele Fahrzeugbesitzer:innen beginnt das neue Jahr mit einem bösen Erwachen: Nach der Silvesternacht offenbaren sich Schäden am Auto – verursacht durch Raketen, Sektkorken oder andere Flugkörper. "Sichtbare Lackschäden sollten so schnell wie möglich repariert werden", rät ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Nur so lässt sich verhindern, dass später Rost entsteht." Auch bei Glasschäden, etwa an der Windschutzscheibe, empfiehlt der Experte rasches Handeln.
Kleine Schäden selbst ausbessern
Schmauchspuren, Kratzer und Dellen sind nicht harmlos: Ungeschütztes Blech kann mit der Zeit korrodieren. Für oberflächliche Lackbeschädigungen eignet sich Ausbesserungslack ("Tupflack"), der bei Vertragswerkstätten in der jeweils passenden Farbe erhältlich ist. Vor dem Auftragen sollte die Stelle gründlich gereinigt und nach dem Trocknen sorgfältig überlackiert werden. "Damit ist der Lackschutz wieder vollständig hergestellt – optisch ist die Lösung jedoch nicht perfekt, da man leichte Unterschiede sehen wird. Für ein einwandfreies Ergebnis sollte eine Fachwerkstatt aufgesucht werden", erklärt Kerbl.
Bei kleineren Schäden an der Windschutzscheibe rät der ÖAMTC-Techniker zu einem Steinschlagpflaster als Sofortmaßnahme. "Idealerweise klebt man das Pflaster unmittelbar nach Entstehung des Schadens auf die Bruchstelle. Das verhindert, dass sich Schmutz und Nässe in der Bruchstelle ansammeln können." Anschließend sollte die Scheibe von einer Fachwerkstatt möglichst rasch per Kunstharz-Versiegelung repariert werden, um weitere Rissbildungen zu verhindern.
Kostenfrage – wann die Versicherung hilft
Rein rechtlich haftet grundsätzlich jene Person, die den Schaden verursacht hat. In der Praxis ist das jedoch kaum zu beweisen – viele Zündler:innen bleiben anonym. In solchen Fällen übernimmt ausschließlich eine Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten. "Ohne Vollkasko muss man leider selbst für die Schäden aufkommen", so Kerbl.
Besteht die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug in einer geschlossenen Garage oder zumindest auf einem überdachten Parkplatz abzustellen, sollten die Besitzer:innen laut Kerbl unbedingt davon Gebrauch machen. "Gibt es diese Option nicht, sollte das Auto unmittelbar nach der Silvesternacht gründlich inspiziert werden".