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ÖAMTC warnt: Höheres Risiko für Wildunfälle in der Herbstzeit

314 Wildunfälle mit Personenschaden im Vorjahr – richtiges Verhalten kann Leben retten  

Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und die Dämmerung, in der Wildtiere besonders aktiv sind, rückt in die Zeit des Berufsverkehrs. Das Risiko für Wildunfälle, insbesondere auf Freilandstraßen, steigt dadurch deutlich an. Im vergangenen Jahr ereigneten sich in Österreich 314 Wildunfälle mit Personenschaden, bei denen 374 Menschen verletzt wurde. Eine Person in der Steiermark verunglückte sogar tödlich.

Die meisten Wildunfälle mit verletzten Personen wurden 2024 in Niederösterreich (103) registriert, gefolgt von Oberösterreich (76), der Steiermark (55), Kärnten (34), Tirol (17), dem Burgenland (16), Salzburg (12) und Wien (1). Vorarlberg verzeichnete im Jahr 2024 keinen Wildunfall mit Personenschaden. Um das Bewusstsein zu schärfen, betrachten Experten des ÖAMTC und der ÖAMTC Fahrtechnik das Thema sowohl aus fahrtechnischer als auch aus rechtlicher Sicht – und zeigen, was in der Praxis besonders wichtig ist.

Gefahr durch Ausweichmanöver

Die schweren Folgen von Wildunfällen kommen dabei oft in erster Linie gar nicht durch das Tier per se zustande. Vielmehr entsteht die größte Gefahr durch riskante oder missglückte Ausweichmanöver. "Instinktiv möchte man es natürlich vermeiden, mit dem Tier zu kollidieren und weicht aus. Allerdings kann das auf Straßen mit Gegenverkehr oder Hindernissen an den Straßenrändern, etwa Bäumen, fatal sein", erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. "Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer:innen daher meist besser, den Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen. Ausweichen sollte man jedenfalls wirklich nur dann, wenn es auch sicher möglich ist, ohne sich oder andere zu gefährden."

Wie man sich bei Wildwechsel richtig verhält

Besonders auf Landstraßen gilt in den frühen Morgen- und Abendstunden erhöhte Aufmerksamkeit. "Vor allem im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sollten Lenker:innen unbedingt vorausschauend, aufmerksam und bremsbereit fahren. Auch ein größerer Sicherheitsabstand ist ratsam", so der Chefinstruktor. Wichtig sei zudem, beide Fahrbahnseiten im Blick zu behalten: "Viele rechnen unterbewusst damit, dass das Wild von rechts auf die Straße läuft. Man sollte aber unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben."

Kommt es zu einer Gefahrensituation, gilt: Ruhe bewahren, stark bremsen, keine riskanten Ausweichmanöver, das Lenkrad gut festhalten und die Spur halten. Befindet sich das Tier noch in einiger Entfernung, sollte man abblenden und hupen. "Da Wild selten allein unterwegs ist, sollte man stets mit weiteren Tieren rechnen", warnt der Fahrtechnikexperte.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Konnte ein Wildunfall nicht verhindert werden, sollte folgendes getan werden: Wenn möglich an einer sicheren Stelle anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder, falls bekannt, Jagdaufseher:in) verständigen, auch wenn das (mitunter verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte "Blaulichtsteuer", also die Unfallmeldegebühr bei Verständigung der Polizei, fällt nicht an. Verletzte Tiere nicht anfassen. "Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich unter Umständen sogar wegen Diebstahls strafbar", ergänzt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Rechtliche Aspekte

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Lenker:innen nicht ohne zwingenden Grund abrupt bremsen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Bei größeren Wildtieren wie Hirschen, Rehen oder Wildschweinen wird die potenzielle Gefährdung für die Fahrzeuginsass:innen in der Regel allerdings als so hoch eingestuft, dass ein Notbremsmanöver gerechtfertigt ist. Bei kleineren Tieren gilt das jedoch nicht uneingeschränkt: "Kommt es durch eine Vollbremsung wegen eines Hasen oder eines Igels zu einem Auffahrunfall, kann Bremsende ein Mitverschulden treffen – selbst dann, wenn der:die Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat", erklärt Hoffer.

Wildschadenhilfe durch ÖAMTC-Schutzbrief

Wurde ein durch den ÖAMTC-Schutzbrief geschütztes Fahrzeug bei einen Wildunfall in Österreich (oder im ausländischen Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefes) beschädigt, übernimmt der Mobilitätsclub 80 Prozent der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung – bis zu einer Summe von 600 Euro. Weitere Informationen zum Schutzbrief unter: www.oeamtc.at/schutzbrief