ÖAMTC: Waldbrandgefahr in Urlaubsregionen – das sollten Reisende wissen
Pauschalreisende sind besser abgesichert als Individualreisende
Nicht nur in Österreich, auch in beliebten Urlaubsländern herrschen derzeit extreme Temperaturen – in Teilen Südeuropas klettert das Thermometer auf über 40 Grad. Die große Hitze führt vielerorts zu erhöhter Waldbrandgefahr und kann auch den Reiseverlauf erheblich beeinträchtigen. Das betrifft derzeit u. a. Frankreich, Kroatien und Griechenland. Was bedeutet das für bereits gebuchte Reisen?
"Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Das gilt unabhängig davon, ob eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt." Kommt es aufgrund extremer Hitze zu Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf – etwa zur Sperre von Sehenswürdigkeiten wie der Akropolis oder dem Eiffelturm – und ist kein adäquater Ersatz vorgesehen, kann eine Preisminderung in Frage kommen.
Waldbrände als Stornogrund
Die Gefahr von Waldbränden ist in vielen Urlaubsländern derzeit sehr hoch. "Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen", so die Expertin. Entscheidend ist der Zeitpunkt: "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren."
Bei Individualreisen ist ein kostenfreier Rücktritt vom Flug meist nur dann möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist – etwa durch eine Sperre oder ein Landeverbot. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, hängt vom jeweiligen nationalen Recht oder einer Kulanzlösung ab.
Naturkatastrophen während des Urlaubs
Treten extreme Wetterlagen oder Naturkatastrophen erst am Urlaubsort auf, kommt es auf die Art der gebuchten Reise an: "Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter in solchen Fällen den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist möglich", erklärt Pronebner.
Wer individuell gebucht hat, sollte umgehend mit der Reiseversicherung Rücksprache halten, ob für den konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch übernommen werden. Kann man wegen gesperrter Flughäfen nicht nach Hause reisen, müssen Airlines oder Reiseveranstalter für Betreuung sorgen – etwa mit Mahlzeiten oder einer Unterkunft für einige Nächte.
Der ÖAMTC empfiehlt allen Reisenden, sich regelmäßig über die aktuelle Lage am Urlaubsort zu informieren – zum Beispiel über den Reise-Radar des Clubs in der ÖAMTC App Meine Reise oder unter www.oeamtc.at/reiseradar. Bei rechtlichen Fragen stehen die Jurist:innen des Mobilitätsclubs kompetent und kostenlos zur Verfügung. Bei juristischen Notfällen unterstützen diese auch außerhalb der Bürozeiten ÖAMTC-Mitglieder im In- und Ausland. Nähere Informationen unter: www.oeamtc.at/rechtsberatung.