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ÖAMTC: Verbotene Souvenirs – diese Mitbringsel können teuer werden

Club klärt über die wichtigsten Regelungen in beliebten Urlaubsländern auf

Immer wieder sorgen Mitbringsel bei der Einreise für Probleme – viele denken dabei an exotische Tiere oder Produkte aus Elfenbein und Tropenhölzern. Doch auch scheinbar harmlose Urlaubserinnerungen wie Muscheln, Sand oder Steine dürfen aus manchen Ländern nicht ausgeführt werden. Gleichzeitig können Gegenstände, die in Österreich völlig legal sind, im Ausland verboten sein.

"Reisende sollten sich bereits vorab informieren, welche Mitbringsel zu Problemen an der Grenze führen können und was sie aus dem Urlaubsland als Souvenirs für sich und ihre Liebsten mitnehmen dürfen", rät ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel. Generell gilt: Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind über das internationale Artenschutzabkommen CITES geschützt. Kauft man daraus hergestellte Souvenirs macht man sich strafbar. "Eine illegale Einfuhr nach Österreich kann Strafen von bis zu 80.000 Euro bzw. Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten", warnt Redel.

Muscheln, Sand & Co: Diese Urlaubserinnerungen sind oft verboten

* Kroatien: "Im beliebten Urlaubsland Kroatien gibt es geschützte Muschelarten bzw. Meeresschnecken", erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. "Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben." Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.

* Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach so bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten – auf Sardinien z. B. bis zu 3.000 Euro.

* Griechenland: Hier ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. "Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten", so Redel.

* Frankreich: Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Strände und Küsten schützen und daher Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten. "Zudem sind Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – etwa an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Pflanzen in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten", weiß die ÖAMTC-Expertin.

* Spanien: Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan-)Steine und Fossilien dürfen von Tourist:innen nicht aus Spanien ausgeführt werden. Auf der kanarischen Ferieninsel Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den "Popcorn-Strand" – diese Algenfossilien sind bei Urlauber:innen sehr beliebt. "Um das Naturphänomen zu schützen und zu verhindern, dass Tourist:innen die Fossilien mitnehmen, gibt es vor Ort bereits Info-Kampagnen. Vor allem aber wird am Flughafen von Fuerteventura streng kontrolliert, ob ein verbotenes Souvenir im Koffer versteckt ist", informiert Redel.

Unerwartete Einfuhrbeschränkungen – Kaugummis, Sonnencremes und Überraschungseier besser daheimlassen

"Je nach Destination haben bestimmte Gegenstände nichts im Koffer verloren und sollten unbedingt daheimbleiben. Was in Österreich alltäglich ist, kann im Ausland schnell zum Problem werden – mitunter drohen sogar hohe Geldstrafen oder die Beschlagnahmung der mitgebrachten Gegenstände", weiß die Reiseexpertin. So sind E-Zigaretten etwa in Australien und Vietnam verboten, Hanfprodukte wie CBD-Tropfen sind in vielen Ländern Südamerikas und Afrikas illegal. Wer in Singapur unterwegs ist, muss auf Kaugummis verzichten – in der asiatischen Metropole gilt ein striktes Kaugummiverbot. Weniger bekannt und dennoch streng verboten ist die Einfuhr von Sonnencremes mit bestimmten UV-Filtern – etwa auf Hawaii, einigen Karibikinseln oder in Australien. Auch Plastiksackerln dürfen beispielsweise in Kenia nicht eingeführt werden. "Und selbst scheinbar harmlose Mitbringsel wie Überraschungseier, die sich in Österreich seit Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreuen, sind in den USA verboten – deren Einfuhr ist dort strikt untersagt", so Redel abschließend.

Alle wichtigen Informationen zu Einfuhrverboten und Souvenirs findet man in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo/ sowie in der ÖAMTC App Meine Reise.