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ÖAMTC: Unwetterschäden an Fahrzeugen unbedingt dokumentieren und direkt melden

Schäden werden von Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen – teilweise mit Selbstbehalt

Überflutete Straßen, zusammenbrechende Baugerüste, herabfallende Äste – verheerende Unwetter sorgen immer wieder für massive Schäden. "Wer nach einem Unwetter Schäden am Auto oder Motorrad feststellt, sollte diese direkt mit Hilfe von Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. "Oftmals fallen jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe an. Genaue Angaben dazu findet man in der Polizze", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Achtung: War das Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum oder an einem Flussbett geparkt, kann die Versicherung die Auszahlung aufgrund "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern.

Auch Grundstücksbesitzer:innen und Firmen können haften – Zeug:innen namhaft machen

"Wer lediglich haftpflichtversichert ist, hat kaum Chancen, Geld von der Versicherung erstattet zu bekommen", sagt die Juristin. "Es sei denn, ein Dritter hat den Schaden verschuldet." Das wäre der Fall, wenn beispielsweise Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Fahrzeug fallen, könnten jeweilige Grundstücksbesitzer:innen haften. In diesem Fall ist es ratsam, Zeug:innen namhaft zu machen.

Vorsichtig sollte man unbedingt sein, wenn Wasser in das Fahrzeuginnere geraten ist: "Durch die Inbetriebnahme des Autos könnte der bisher vielleicht noch unversehrte Motor Schaden nehmen. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern", warnt Pronebner. Bei Wasserschäden sollte man das Auto von der ÖAMTC-Pannenhilfe oder einer anderen Fachwerkstatt abschleppen lassen.

Für die nächste Unwetterwarnung gilt: Das Fahrzeug unbedingt an einer sicheren Stelle parken. Um Hagelschäden zu vermeiden, eignet sich eine Hagelschutzplane, wie sie an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs erhältlich ist.

Hilfe bei der Abwicklung von Schadensfällen bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung, Infos dazu unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.