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ÖAMTC: Unwetterschäden an Fahrzeugen umgehend dokumentieren und melden

Schäden werden von Versicherungen übernommen – teilweise mit Selbstbehalt, auch Grundstücksbesitzer:innen und Firmen können haften  

Unwetter können durch überflutete Straßen, herabfallende Äste oder umstürzende Bäume mitunter massive Schäden an Fahrzeugen verursachen. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer rät in einem solchen Fall allen Betroffenen: "Schäden unbedingt fotografisch dokumentieren und der Versicherung melden." Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Hagel oder Sturmböen mit Geschwindigkeiten über 60 km/h werden bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen. Auch Reparatur- oder Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt sind von den Versicherungen gedeckt. Allerdings: "Nicht selten fallen Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe an. Genaue Informationen dazu findet man in der jeweiligen Polizze", erklärt der Experte des Mobilitätsclubs.

Achtung: Der Platz der Abstellung zum Zeitpunkt des Unwetters spielt eine wichtige Rolle. Wenn das Auto oder Motorrad an einer gefährdeten Stelle abgestellt war – zum Beispiel in unmittelbarer Nähe eines Flussbettes oder offensichtlich morschen Baums – kann die Versicherung die Auszahlung aufgrund "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern, weil der Eintritt des Schadens leicht vorhersehbar war.

Grundstücksbesitzer:innen und Firmen von Haftung nicht ausgenommen

"Wer lediglich haftpflichtversichert ist, hat nur geringe Chancen, Geld von einer Versicherung erstattet zu bekommen", sagt der Jurist. "Das wäre nur dann denkbar, wenn der Schaden wurde durch Dritte verursacht wurde." Wenn beispielsweise Bau- und Werbefirmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft aufgestellt haben oder lose Dachziegel oder morsche Bäume auf ein parkendes Auto fallen, können die jeweiligen Grundstückseigentümer:innen haften. In diesem Fall empfiehlt es sich, mögliche Zeug:innen zu nennen. Die Haftung für Schäden durch Bäume wurde übrigens vor einigen Jahren abgeschwächt, indem die Beweislast für das Verschulden auf die Geschädigten übertragen wurde.

Vorsicht ist geboten, wenn Wasser in das Fahrzeuginnere geraten ist: "Durch die Inbetriebnahme des Autos nach einem Hochwasser könnte der bis dahin vielleicht noch intakte Motor beschädigt werden. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern", warnt Hoffer. Bei einem Wasserschaden sollte man das Fahrzeug direkt von der ÖAMTC-Pannenhilfe oder einer nahe gelegenen Fachwerkstätte abschleppen lassen.

Bei der nächsten Unwetterwarnung gilt daher: Das Fahrzeug unbedingt an einem sicheren Ort abstellen. Um mögliche Hagelschäden zu vermeiden, eignet sich eine Hagelschutzplane, wie sie an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs erhältlich ist.

Hilfe bei der Abwicklung von Schadensfällen bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung, Infos dazu unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.