ÖAMTC-Tipps für Drohnenflüge im Urlaub
Worauf Reisende bei Technik, Regeln und Sicherheit achten sollten
Drohnen gehören für viele mittlerweile zur Urlaubs-Ausrüstung. Luftaufnahmen von Küsten, Berglandschaften oder Städten sind sehr beliebt. Damit der Drohneneinsatz im Ausland ohne Probleme verläuft, empfiehlt der ÖAMTC eine sorgfältige Vorbereitung. Neben technischen Aspekten sind vor allem rechtliche Vorgaben zu beachten. "Gerade bei Reisen ins Ausland ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Denn auch wenn es EU-weit einheitliche Grundregeln gibt, können regionale Einschränkungen gelten", erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer.
EU-Regeln gelten – lokale Verbote möglich
Innerhalb der EU können Drohnen grundsätzlich auch mit einer in Österreich erfolgten Registrierung betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die geltenden Grundregeln eingehalten werden: Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite bleiben, Flugverbotszonen sind zu beachten und bei Annäherung bemannter Luftfahrzeuge ist unverzüglich zu landen. Zusätzlich spielen auch immer Datenschutz und Privatsphäre eine Rolle. Flüge über Menschenansammlungen oder privaten Grundstücken können ebenso rechtlich problematisch sein. "Darüber hinaus gibt es aber oft lokale Besonderheiten wie Flugverbote in Städten, Nationalparks oder in der Nähe von militärischen Anlagen", so Fleer. "Einen guten Überblick bieten offizielle Luftkarten oder regionale Drohnen-Apps."
Hitze belastet Technik und Menschen
Hohe Temperaturen stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Besonders die in Drohnen verbauten Lithium-Polymer-Akkus reagieren empfindlich auf Hitze. "Man sollte Drohnen keinesfalls im heißen Auto liegen lassen, denn dort sind schnell 70 Grad erreicht. Auch nach dem Flug ist es ratsam, das Gerät im Schatten auskühlen zu lassen", rät Fleer. Auch die eigene Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Wer eine Drohne steuert, muss jederzeit aufmerksam bleiben und auf den Luftraum reagieren können. "Regelmäßige Pausen, ausreichend Flüssigkeit und ein schattiger Platz für die steuernde Person sind daher kein Luxus, sondern ein Sicherheitsfaktor", erinnert Fleer.
Transport im Flugzeug: Akkus müssen ins Handgepäck
Wer mit dem Flugzeug verreist, sollte sich vorab über die Transportbestimmungen der jeweiligen Airline informieren. In der Regel darf die Drohne selbst im Aufgabegepäck transportiert werden, während die Akkus aus Sicherheitsgründen ins Handgepäck gehören. "Am besten werden die Akkus in einer feuerfesten Transporttasche mitgeführt. Falls es Unklarheiten gibt, sollte man bei der Fluggesellschaft zusätzliche Informationen einholen", empfiehlt der ÖAMTC-Drohnenexperte.
Versicherung und Vorbereitung entscheidend
Schäden durch Drohnen können hohe Kosten verursachen, für die Pilot:innen persönlich haften. Deshalb sind in Österreich und vielen anderen Ländern Haftpflichtversicherungen für Drohnen verpflichtend. "Es empfiehlt sich daher, die bestehende Versicherungspolizze vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls noch zu erweitern", so Fleer.
Unterstützung durch App und Training
Für die Vorbereitung und den sicheren Betrieb stellt der ÖAMTC mit der Drohnen-Info App aktuelle Karten mit Flugzonen und Wetterinformationen sowie rechtliche Grundlagen zur Verfügung. Zudem können wichtige Dokumente digital gespeichert werden. Praxisnahe Trainings in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren bieten darüber hinaus die Möglichkeit, den Umgang mit Drohnen unter professioneller Anleitung zu verbessern. Anmeldung und Infos: www.oeamtc.at/fahrtechnik/drohnen. Nähere Infos zum ÖAMTC-Drohnen-Sicherheitspaket findet man unter www.oeamtc.at/thema/drohnen.