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ÖAMTC: Tagfahrlicht ersetzt keine volle Beleuchtung und birgt Gefahr

Vorne hell, hinten dunkel – gefährliche Fehleinschätzung im Straßenverkehr

Im Herbst werden die Stunden mit guter Sicht weniger, Nebel oder Regen können oftmals zusätzlich stark sichteinschränkend wirken. Gerade jetzt ist daher eine vollständige sowie funktionierende Fahrzeugbeleuchtung entscheidend. "Das automatische Tagfahrlicht, mit dem alle neueren Fahrzeugmodelle ausgestattet sind, ist grundsätzlich eine gute Sache: Zumindest ist die Frontbeleuchtung dadurch immer eingeschaltet, selbst wenn man einmal nicht daran denkt", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Allerdings birgt diese Technik auch Risiken. Zum einen verfügen viele ältere Modelle oft gar nicht über eine Lichtautomatik. Wer sich daher auf diese Funktion verlässt, fährt im schlimmsten Fall gänzlich ohne Licht. Besonders bei Leih-, Miet- oder Carsharing-Autos sollte deshalb immer kontrolliert werden, ob die Beleuchtung auch tatsächlich eingeschaltet ist. Zum anderen ist vielen Lenker:innen nicht bewusst, dass beim Tagfahrlicht die Rücklichter dunkel bleiben. "Das ist besonders gefährlich, weil man selbst den Eindruck hat, sichtbar zu sein – während nachfolgende Fahrzeuge das Auto bei schlechter Sicht kaum erkennen können", warnt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Rund 90 Prozent der Informationen beim Fahren werden über die Augen aufgenommen. "Eine korrekte Beleuchtung ist daher enorm wichtig", betont Seidenberger. Ein weiterer häufiger Grund für das "Vergessen" ist die dauerhaft leuchtende Armaturenbeleuchtung vieler Fahrzeuge. "Diese vermittelt das Gefühl, mit voller Beleuchtung zu fahren, obwohl das nicht der Fall ist. Hier sind Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung gefragt", appelliert die Expertin.

Ihr praktischer Tipp: Beim Start kurz prüfen, ob auch die Rücklichter leuchten. "Ein Mindestmaß an Mitdenken ist unerlässlich. Wer ein Fahrzeug lenkt, muss wissen, wie die Lichtanlage funktioniert, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", betont Seidenberger. Im schlimmsten Fall drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro – weit schwerer wiegt allerdings das erhöhte Unfallrisiko durch mangelnde Sichtbarkeit.