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ÖAMTC stellt zu APA-Meldung 0268 klar: Club-Aussagen zu Diesel-Nachrüstung immer konsistent

Komplexität der Materie verleitet zu Fehlinterpretation

Wien (OTS) - "Die heutige Behauptung der APA, der ÖAMTC beurteile heute die Software-Nachrüstung von Diesel-Pkw anders als vor einem Jahr, ist nicht richtig. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Problemkreise", erklärt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Beim verpflichtenden VW-Rückruf ging es darum, betroffene Fahrzeuge in einen Zustand zu bringen, der den rechtlichen Normen entspricht, die für die Zulassung notwendig sind. Das wurde mittels Software-Update gemacht. Der ÖAMTC hat im Jahr 2016 geprüft, ob dem Kunden durch dieses Software-Update irgendwelche Nachteile – insbesondere in Leistung und Verbrauch – erwachsen. "Diese Frage war und ist mit Nein zu beantworten", betont Wiesinger. Bei der rechtlich relevanten Prüfstandsmessung lag der NOx-Wert vor und nach dem Rückruf unter dem gesetzlichen Grenzwert. Gleichzeitig machte der ÖAMTC bereits damals darauf aufmerksam, dass der NOx-Ausstoß durch das Software-Update nur geringfügig sinkt.

Bei der jetzigen Diskussion rund um den deutschen Diesel-Gipfel geht es darum zu beurteilen, ob es möglich ist, den NOx-Ausstoß von völlig legal in Betrieb befindlichen Fahrzeugen durch ein freiwilliges Software-Update um 25 Prozent zu senken. Hinsichtlich dieses Zieles hat der ÖAMTC – eben aufgrund seiner Erfahrungen aus dem VW-Rückruf – erhebliche Zweifel. "Eine signifikante Verringerung des NOx-Ausstoßes der Dieselflotte kann nur gelingen, wenn zumindest bei einigen Fahrzeug-Typen auch ein nachträglicher Einbau von SCR-Filtern erfolgt", bekräftigt der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

"Aufgrund der Komplexität der Materie sind die Themen verpflichtender VW-Rückruf, Kartell-Absprachen und freiwilliger Diesel-Rückruf, um Fahrverbote zu verhindern, nicht immer einfach auseinander zu halten", erläutert Wiesinger. "Für Fragen zu diesem Thema stand und steht der ÖAMTC jederzeit zur Verfügung."