ÖAMTC: Steinschlag auf der Windschutzscheibe schnell reparieren lassen
Steinschlagpflaster aufkleben und Windschutzscheiben-Service vereinbaren
Nach dem Winter liegt noch einiges an Streusplitt auf den Straßen, der sich bei höheren Geschwindigkeiten aus dem Reifenprofil löst und beträchtliche Steinschläge beim Nachfolgeverkehr verursachen kann. "Auf der Windschutzscheibe kann sich selbst ein kleiner Steinschlag durch eindringende Nässe und Temperaturschwankungen schnell zu einem Sprung quer über die Scheibe auswachsen. Wer das zügig beheben lässt, kann einen teuren Scheibentausch oft noch verhindern", weiß ÖAMTC-Techniker Florian Merker.
Steinschlagpflaster als erste Sofortmaßnahme
Als erste Sofortmaßnahme eignen sich Steinschlagpflaster, die es für Mitglieder kostenlos an jedem ÖAMTC-Stützpunkt gibt. "Das Pflaster verhindert vorerst, dass Schmutz und Nässe in den Steinschlag eindringen und hilft damit, eine Rissbildung zu verhindern", erklärt der ÖAMTC-Technikexperte. Dennoch sollte man umgehend einen Reparaturtermin vereinbaren. "Beim ÖAMTC-Windschutzscheiben-Service wird der Steinschlag mit einem Spezialharz aufgefüllt. Festigkeit und Dichtheit der Scheibe bleiben erhalten und der Schaden ist nachher kaum mehr zu sehen", so Merker.
Achtung: Schwerer Mangel bei der "Pickerl"-Überprüfung (§57a)
In manchen Fällen helfe nur noch der Tausch der Windschutzscheibe, erklärt der ÖAMTC-Techniker: "Befindet sich der Steinschlag am Rand der Scheibe, ist eine Reparatur aus technischer Sicht nur eingeschränkt möglich. Hat sich aufgrund eines Steinschlags bereits ein Riss gebildet, kann zudem die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt sein – auch dann ist eine Reparatur nicht mehr möglich." Problematisch ist ein Steinschlag im unmittelbaren Sichtbereich. "Bleibt hier nach der Reparatur eine Sichtbehinderung bestehen, ist das ein schwerer Mangel nach §57a – in so einem Fall kann bei der nächsten Überprüfung kein "Pickerl" mehr ausgestellt werden. Ein Scheibentausch ist dann unumgänglich", weiß Merker. Übrigens: Auch Risse oder Sprünge bei Scheinwerfern und Blinkern gelten als schwere Mängel nach §57a. Blinker und Scheinwerfer dürfen allerdings nicht mit Harz repariert werden, da dieses für eine veränderte Lichtverteilung sorgen würde. Beschädigte Teile der Fahrzeugbeleuchtung müssen daher immer getauscht werden.
Nach Scheibentausch: Mobilitätsclub hilft bei Ersatz von "Pickerl" und Klebevignette
Muss die Windschutzscheibe getauscht werden, kann der ÖAMTC seinen Mitgliedern eine neue §57a-Prüfplakette ausstellen (gegen Vorweis der notwendigen Dokumente). Auch die Klebevignette ersetzt der Club gegen Vorlage des unteren Vignettenabschnitts (Allonge), der abgelösten Originalvignette und einer Kopie der Werkstattrechnung (Scheibentausch).
Eine Übersicht aller ÖAMTC-Stützpunkte samt Infos und Details findet man unter www.oeamtc.at/standorte, näheres zu den Prüfdienstleistungen des Mobilitätsclubs gibt es unter www.oeamtc.at/pruefdienste.