ÖAMTC: Sommer, Sonne & Drohne – was es im Urlaub zu beachten gilt
Tipps des Mobilitätsclubs für den sicheren Drohnenflug in den Ferien
Immer mehr Menschen nehmen ihre Drohne mit auf Reisen – für spektakuläre Luftaufnahmen vom Strand, den Bergen oder historischen Städten. Doch wer seine Drohne im Sommerurlaub einsetzen will, sollte sich gut vorbereiten. "Gerade bei Reisen ins Ausland ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Denn auch wenn es EU-weit einheitliche Grundregeln gibt, können regionale Einschränkungen gelten", erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer.
Innerhalb der EU darf mit einer in Österreich registrierten Drohne grundsätzlich geflogen werden – vorausgesetzt, man hält sich an die geltenden Grundregeln: Die Drohne muss stets in Sichtweite betrieben werden, Flugverbotszonen sind einzuhalten, und nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, ist unverzüglich zu landen. Auch auf den Datenschutz und die Privatsphäre Anderer ist Rücksicht zu nehmen – Luftaufnahmen über Menschenansammlungen oder privaten Grundstücken können rechtlich problematisch sein. "Darüber hinaus gibt es aber oft lokale Besonderheiten – etwa Flugverbote in Städten, Nationalparks oder in der Nähe von militärischen Anlagen", weiß Fleer. "Einen guten Überblick bieten offizielle Luftkarten oder regionale Drohnen-Apps."
Vorsicht bei hohen Temperaturen und Flugreisen
An heißen Orten ist nicht nur der Mensch gefordert – auch die Technik leidet unter Hitze. Besonders empfindlich sind die Lithium-Polymer-Akkus, denn Temperaturen über 60 Grad können die Zellen schädigen und die Lebensdauer der Batterie drastisch verkürzen. "Man sollte die Drohne daher keinesfalls im heißen Auto liegen lassen – dort sind schnell 70 Grad erreicht. Auch nach dem Flug ist es ratsam, das Gerät im Schatten auskühlen zu lassen", rät der ÖAMTC-Experte.
Ebenso wichtig: Wer bei großer Hitze fliegt, sollte auf sich selbst achten. Konzentration ist gefragt, denn Drohnenpilot:innen sind Teil des Luftraums und müssen jederzeit auf andere Luftfahrzeuge reagieren können. "Regelmäßige Pausen, ausreichend Flüssigkeit und ein schattiger Platz für den Steuernden sind daher kein Luxus, sondern ein Sicherheitsfaktor", erinnert Fleer
Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, sollte sich rechtzeitig über die Transportvorgaben informieren. Meist darf die Drohne selbst im Aufgabegepäck mitgeführt werden, die Akkus hingegen gehören aus Sicherheitsgründen ins Handgepäck – am besten in einer feuerfesten Transporttasche (Lipo-Bag). "Falls es Unklarheiten gibt, sollten zusätzliche Informationen bei der Fluggesellschaft eingeholt werden", empfiehlt Fleer.
Gut vorbereitet und versichert in den Urlaub
In Österreich – wie auch in vielen anderen Ländern – gilt eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung von Drohnen. "Denn wenn durch den Drohneneinsatz ein Schaden entsteht, haften Pilot:innen persönlich – das kann teuer werden", warnt Fleer. "Es empfiehlt sich daher, die Polizze vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls die Versicherung zu erweitern."
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet in der kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App alle wichtigen Flugregeln, hilfreiche Tools sowie die Möglichkeit, wesentliche Dokumente wie den Drohnenführerschein digital zu speichern. Für theoretische Grundlagen und mehr Flugpraxis wiederum sorgen die Drohnen-Trainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Nähere Infos zum ÖAMTC-Drohnen-Sicherheitspaket findet man auf der Website des Mobilitätsclubs.