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ÖAMTC: So gelingt der sichere Fahrrad-Transport mit dem Auto

Worauf man bei Dach- und Heckträgern achten muss

Wer das Fahrrad mit dem Auto transportieren möchte, benötigt – wenn es nicht gerade ein Klapp- oder Faltrad ist – eine entsprechende Halterung am Dach oder am Heck. "Vor dem Kauf eines Fahrradträgers ist es wichtig, auf vorhandene Testergebnisse zu achten. Das erleichtert die Entscheidung", empfiehlt ÖAMTC-Techniker Dominik Darnhofer. Beim Kauf selbst sollte man die – meist optional erhältliche – Diebstahlsicherung berücksichtigen: Diese schützt Träger und Transportgut. "Im Sinne einer spritsparenden Fahrweise sollte man Kfz-Fahrradträger bei längerem Nichtgebrauch abmontieren und erst bei konkretem Bedarf wieder befestigen", rät der Techniker des Mobilitätsclubs.

Dachträger: Auf höchstzulässige Last und festen Sitz achten – Fahrweise anpassen

"Vor der Montage muss man einen Blick in die Betriebsanleitung oder den Typenschein des Fahrzeugs werfen, denn die jeweiligen Kfz-Hersteller geben sowohl die genauen Befestigungspunkte als auch die höchstzulässige Dachlast vor", so Darnhofer. "Trotz oft ausgeklügelter Systeme sind für das Hochheben eines Fahrrades zum Dach ein wenig Geschick und Kraft erforderlich. Am besten befestigt man das Bike daher zu zweit."

Um andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht zu gefährden, muss der Fahrradträger zu 100 Prozent fest am Dach sitzen und darf keinerlei Spiel haben. Nach kurzer Fahrstrecke sollte der feste Sitz aller Verbindungen unbedingt nochmals überprüft werden. "Das Fahren mit Dachlast verändert den Fahrzeugschwerpunkt – Fahrweise und Geschwindigkeit müssen darauf abgestimmt werden, besonders bei Seitenwind und in Kurven", betont der ÖAMTC-Experte.

Heckträger: Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtung wichtig

Heckträger werden am Kofferraumdeckel oder der Heckklappe befestigt oder an die Anhängerkupplung geklemmt. Der Vorteil ist, dass das Fahrrad nur ca. einen halben Meter hochgehoben werden muss und der Luftwiderstand beim Autofahren damit relativ gering ist. "Ein Heckträger verdeckt allerdings häufig das hintere Kfz-Kennzeichen. In diesem Fall kann man entweder die rote Kennzeichentafel verwenden oder das 'normale' hintere Kennzeichen umstecken", so Dominik Darnhofer.

Besonders wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht verdeckt wird – außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen. "Beim Fahren mit Heckträgern ist zu beachten, dass das befestigte Fahrrad bei vielen Fahrzeugen rechts und links über die Karosserie hinausragt. Die Ladung darf dabei aber niemals über die Fahrzeugbreite inklusive Außenrückspiegel hinausragen", warnt der ÖAMTC-Techniker. "Daher ist auch bei Heckträgern erhöhte Vorsicht geboten."