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ÖAMTC: Reisen in herausfordernden Zeiten – diese Rechte und Vorteile haben Pauschalreisende

Das Comeback der Pauschalreise: Die ÖAMTC-Rechtsberatung erklärt, warum Urlauber:innen damit durchwegs gut abgesichert sind

Wer eine Pauschalreise bucht, genießt aus rechtlicher Sicht den besten Schutz. Grund dafür ist die EU-Pauschalreiserichtlinie. Diese wurde soeben auch ein weiteres Mal überarbeitet und soll bald in Kraft treten – mit noch mehr Vorteilen für Reisende.

"Erst vor kurzem haben es die Ereignisse in Nahost wieder offengelegt: Als Individualreisende:r ist man in solchen Situationen meist mit großen Unsicherheiten und finanziellen Nachteilen konfrontiert – sowohl vor Reiseantritt als auch am Urlaubsort und bei der Rückkehr", so Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung. "Aus rechtlicher Sicht sind Konsument:innen, die ihre Reisen in Eigenregie zusammenstellen, nämlich völlig auf sich allein gestellt. Im Gegensatz dazu sind die Rechte von Pauschalreisenden gesetzlich klar geregelt – das bedeutet Rechtssicherheit und viele Vorteile."

Da momentan viele Menschen ihren Sommerurlaub planen und einige aktuell auch schon Fernreisen für den kommenden Winter buchen möchten, informiert die ÖAMTC-Rechtsberatung über Pauschalreisen – und warum man sie auch trotz gewisser geopolitischer Unsicherheiten weiterhin sorgenfrei buchen kann.

Pauschalreiserecht – von Insolvenzschutz über Rücktrittsrechte bis hin zur Organisation alternativer Flüge und Unterstützung bei Problemen vor Ort

"Bei Pauschalreisen müssen mindestens zwei dieser vier Reiseleistungen in einem Vertrag kombiniert werden: Beförderung, Unterkunft, Autovermietung und andere touristische Leistungen", erklärt Authried. Unter den letzten Punkt fallen z. B. Konzerttickets oder Skipässe – diese Art von Reiseleistung muss aber einen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Buchung ausmachen (mindestens 25 Prozent) oder als "wesentliches Merkmal" der Reise beworben werden. Kreuzfahrten gelten übrigens immer als Pauschalreise.

Der ÖAMTC-Jurist gibt einen Überblick, welche Rechte und Vorteile Konsument:innen bei Pauschalreisen und deren Buchungen genießen:

*Recht auf umfassende Information: Vor der Buchung muss der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro alle wesentlichen Bestandteile und Details der Reise offenlegen (Destination/en, Reiseroute, Unterkunft, Verpflegung, Transportmittel, Preis etc.)

*Schutz bei Vertragsänderungen: Wenn wesentliche Bestandteile der Reise vor dem Antritt geändert werden, haben Konsument:innen das Recht, eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen oder die Reise kostenlos zu stornieren. Preiserhöhungen etwa sind nur dann erlaubt, wenn dies vertraglich explizit vereinbart ist und Preissenkungen genauso möglich wären. "Auch wenn eine Preiserhöhung auf gestiegene Kosten zurückzuführen ist, auf die der Reiseveranstalter selbst keinen Einfluss hat – z. B. Treibstoff, Flughafengebühren, Wechselkurse etc. – ist ein höherer Preis nur dann zulässig, wenn er transparent und verständlich erklärt wird", hält Authried fest. So oder so gilt: Erhöht sich der Preis der Pauschalreise um mehr als acht Prozent, hat man das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

*Insolvenzschutz: Auch bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Pauschalreisende abgesichert: Sie haben das Recht auf eine Rückerstattung der Kosten bzw. eine anderweitig organisierte Fortsetzung der Reise.

*Kostenloses Storno bei Problemen am Reiseziel: "Unter gewissen Voraussetzungen haben Pauschalreisende das Recht, die Pauschalreise – mitunter auch noch sehr knapp – vor Reisebeginn kostenfrei zu stornieren: Und zwar im Falle von außergewöhnlichen Umständen in der betreffenden Urlaubsregion", erläutert der ÖAMTC-Rechtsberater.

*Unterstützung während der Reise (z. B. Flugausfall): Bei Problemen, die während der Reise auftreten, muss der Reiseveranstalter genauso Unterstützung bieten. "Das betrifft etwa die Organisation eines geeigneten Ersatztransports, wenn beispielsweise ein Flug gecancelt wird, oder, falls notwendig, auch die Vermittlung einer alternativen Unterkunft für bis zu drei Nächte – inklusive Kostenübernahme", hält Nikolaus Authried fest.

*Recht auf Preisminderung/Entschädigung: Läuft der Urlaub vor Ort nicht wie vereinbart – sprich werden zugesicherte Reiseleistungen nicht erbracht – können Pauschalreisende eine Preisminderung und gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen. Beispiele dafür wären etwa (Bau-)Lärm im Hotel oder wenn entgegen ausdrücklicher Zusage doch kein Pool vor Ort existiert. "Es ist immer wichtig, dem Reisebüro bzw. -veranstalter die Möglichkeit einzuräumen, Mängel vor Ort zu beheben. Wenn das Problem aber nicht beseitigt wird, besteht Anspruch auf Preisminderung", so der ÖAMTC-Jurist.

Juristische Nothilfe rund um die Uhr

Bei Fragen und Problemen in Sachen Urlaub & Reise bietet die ÖAMTC-Rechtsberatung kostenlose Unterstützung. In reiserechtlichen Notfällen stehen die Jurist:innen des Mobilitätsclubs betroffenen Mitgliedern auch außerhalb der Bürozeiten (in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen) mit Rat und Tat zur Seite – unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs [+43 (0)1 25 120 00].

Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.