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ÖAMTC-Rechtsberatung: Immer wieder "Dooring"-Unfälle in den Städten

Juristen des Mobilitätsclubs beraten Mitglieder – egal womit sie unterwegs sind

Immer wieder ereignen sich vor allem im städtischen Bereich Verkehrsunfälle, weil Autotüren unachtsam geöffnet werden – eine Situation, die man als "Dooring" bezeichnet. So auch im Fall von Frau M., die mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit war: Als sie gerade einen Mehrzweckstreifen befuhr, öffnete der Lenker eines daneben geparkten Autos unmittelbar vor ihr – und für sie völlig unvorhersehbar – die Fahrertüre. Trotz sofortiger Notbremsung konnte Frau M. nicht mehr rechtzeitig anhalten und prallte gegen die Tür des Pkw. Sie zog sich dabei Verletzungen zu, das Fahrrad war ein Totalschaden.

Wann darf die Autotür geöffnet werden und wieviel Abstand müssen Radfahrer halten?

"§ 23 Abs 4 StVO schreibt vor, dass die Türen eines Fahrzeuges so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben dürfen, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können", erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Es ist also eindeutig, dass den Lenker in Fällen wie dem geschilderten in der Regel ein Verschulden trifft. Im konkreten Fall wandte dessen Haftpflichtversicherung jedoch ein Mitverschulden von Frau M. ein, weil sie angeblich nicht genügend seitlichen Abstand gehalten habe.

Für Radfahrer gilt das allgemeine Rechtsfahrgebot. Demnach muss so weit rechts gefahren werden, wie es der Verkehr bzw. sonstige Hindernisse ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen erlauben. Art und Umfang der Gefährdung hängen von den Umständen ab. Das sind bei Radfahrern z. B. Straßenbelag, Schienen, Autotüren, Querverkehr, querende Fußgänger etc. "Entsprechend der höchstgerichtlichen Judikatur kann jedoch ein zu geringer seitlicher Abstand zu einem Mitverschulden führen. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Insbesondere spielt die Geschwindigkeit eine wichtige Rolle“, weiß der Experte.

ÖAMTC-Rechtsberatung setzte die Rechte der Radfahrerin durch

Frau M. wandte sich als ÖAMTC-Mitglied an die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs. Tatsächlich stellte sich heraus, dass sie für die gefahrene Geschwindigkeit ausreichend Seitenabstand eingehalten hatte. Die Haftpflichtversicherung hat dank Unterstützung der ÖAMTC-Rechtsberatung die Kosten zu 100 Prozent übernommen. Sowohl Schmerzengeld für die erlittenen Verletzungen als auch Schadenersatz für das beschädigte Fahrrad konnten erfolgreich durchgesetzt werden.

Abschließender Tipp des ÖAMTC-Juristen an Autofahrer: "Zusätzlich zum Kontrollblick in den Seitenspiegel sollte vor dem Öffnen der Tür immer ein Blick über die Schulter erfolgen. So können herannahende Radfahrer noch rechtzeitig gesehen werden."

Kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatung für Mitglieder

Die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs steht allen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung – egal ob als Autofahrer, Zweiradfahrer, Fußgänger oder Reisende. Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.