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ÖAMTC: Mit Hund in den Urlaub – Tipps für eine Auslandsreise mit Vierbeinern

EU-Heimtierausweis, Leine und Maulkorb als Must-haves – vorab über Regeln für Hunde informieren

Ein Urlaub im nahen Ausland ist vor allem für Hundebesitzer:innen sehr attraktiv – die kurze Anreise ist ein großer Pluspunkt. "Wer seinen Vierbeiner mit in den Auslandsurlaub nehmen möchte, sollte sich vorab über einige Dinge informieren – z.B. benötigte Dokumente für die Einreise. In jedem Fall sollte das Tier gechipt sein und über einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwut-Impfung verfügen", weiß ÖAMTC-Touristiker Florian Rußmann. "Auch die Leine und der Maulkorb sollten im Gepäck nicht fehlen – diese sind in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen oftmals vorgeschrieben." Bereits vor der Buchung ist es wichtig, sich zu informieren, ob das Hotel bzw. die Vermietung des Ferienhauses Hunde überhaupt erlauben und ob an den Stränden, die man besuchen möchte, Hunde genehmigt sind. Vor allem während der Hauptsaison gilt an vielen Stränden nämlich ein Hundeverbot. Der Experte des Mobilitätsclubs kennt wichtige Regeln für Hundebesitzer:innen, die ihren Urlaub gemeinsam mit dem Vierbeiner in Kroatien, Italien oder Deutschland verbringen:

* Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der/die Besitzer:in über einen Zuchtnachweis verfügt und der Hund im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet. "An Stränden, in Naturparks und in Ortschaften gilt für alle Hunde Leinenpflicht", informiert der Experte.

* Italien: Generell haben es Hundebesitzer:innen an italienischen Stränden eher schwer – häufig ist die Mitnahme eines Vierbeiners verboten. Es gibt allerdings gekennzeichnete Hundestrände, die man sich vorab heraussuchen kann. An öffentlichen Orten gilt in Italien eine Leinenpflicht. Auch ein Maulkorb muss mitgeführt werden.

Für Reisen nach Italien und Kroatien wird eine Impfung gegen Mittelmeerkrankheiten wie z. B. Leishmaniose oder Ehrlichiose empfohlen – ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

* Deutschland: "Für einen bis zu vier Wochen andauernden Deutschland-Aufenthalt mit einem gelisteten Hund gelten keine Einschränkungen", sagt ÖAMTC-Experte Rußmann. Ab einer längeren Aufenthaltsdauer gelten bei der Einreise mit gefährlich eingestuften Hunderassen gesonderte Bestimmungen. Alle wichtigen Details dazu findet man in der Länder-Info Deutschland.

Übrigens: Europaweit dürfen Hundebesitzer:innen mit maximal fünf Hunden gleichzeitig verreisen.

Hund im Auto stets gut sichern – bei Hitze niemals im Fahrzeug zurücklassen

Der Hund muss im Fahrzeug stets gut gesichert sein. "Am besten ist eine Transportbox in passender Größe in Verbindung mit der richtigen Platzierung und Fixierung im Auto", rät der ÖAMTC-Experte. Größere Hunde werden wegen des höheren Platzbedarfs am sinnvollsten in einer Box im Kofferraum untergebracht. Während der An- und Abreise sollte auf ausreichend Pausen zum Gassigehen und Wasser sowie Hitzeschutz geachtet werden. Lange Fahrten verlegt man an heißen Tagen besser in die Morgen- oder Abendstunden. "Keinesfalls darf man den Hund bei hohen Temperaturen im Auto zurücklassen – auch nicht für kurze Erledigungen", warnt Russmann. "Das Auto kann sich in der prallen Sommersonne schon innerhalb weniger Minuten extrem stark aufheizen."

Alle wichtigen Infos, Checklisten und Einreisebestimmungen für den Urlaub mit oder ohne Hund findet man in der ÖAMTC Länder-Info.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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