ÖAMTC: Mit dem Auto in den Winterurlaub – diese Ausrüstungspflichten gelten im Ausland
Europaweit unterschiedliche Vorschriften – teils hohe Strafen bei falscher Bereifung
Hierzulande gilt bereits seit 1. November die situative Winterausrüstungspflicht – das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. "Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft. Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich daher über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern muss teils auch mit hohen Strafen rechnen", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Der Mobilitätsclub empfiehlt für Fahrten im In- und Ausland Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe – besser mehr.
Winterausrüstungspflichten in Österreichs Nachbarländern
* Italien: Selbst innerhalb des Landes gelten unterschiedliche Bestimmungen: Jede Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum Winterreifen vorgeschrieben sind und ob die Pflicht generell oder nur bei winterlichen Verhältnissen gilt. Entsprechende Schilder weisen jeweils darauf hin. "So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi sowie im Stadtgebiet Bozen zwischen 15. November und 15. April unabhängig von der Witterung mit Winterreifen fahren", erklärt Polasek. Die Strafhöhe bei falscher Bereifung liegt zwischen 42 und 344 Euro.
* Deutschland: Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Bei Verstößen drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Seit 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das "Alpin-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.
* Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März gilt bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad eine Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von 60 bis 100 Euro rechnen.
* Ungarn: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Nutzung von Winterreifen und Schneeketten kann bei winterlichen Straßenverhältnissen jedoch kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Wichtig zu wissen: "Bei starkem Schneefall kann die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert werden – hat man dann keine dabei, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden", so Polasek.
* Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung drohen Strafen ab 50 Euro.
* Slowenien: Hier ist die Nutzung von Winterreifen zwischen 15. November und 15. März vorgeschrieben, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraums.
* Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab ca. 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen ist auch eine erhebliche Mithaftung möglich. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Einen ausführlichen Überblick, was während der Wintermonate in unseren Nachbarländern gilt, findet man in der ÖAMTC Reise-App "Meine Reise" sowie in der Länder-Info www.oeamtc.at/laenderinfo/.