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ÖAMTC: Mietwagen im Urlaub – wo Fallen & Stolpersteine lauern

Die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs erklärt, wie man sich vor Ärger und hohen Zusatzkosten schützt  

Auch wenn sich die Mietwagenpreise diesen Sommer auf hohem Niveau eingependelt haben, ist es für viele Urlauber:innen unumgänglich, ein Auto auszuleihen. "Wie jedes Jahr zur Urlaubshochsaison erreichen uns in der Rechtsberatung auch jetzt wieder vermehrt Anfragen von Mitgliedern zum Thema Mietwagen. Von einzelnen Vertragsklauseln über Unklarheiten bei der Versicherung bis hin zu Problemen bei Schäden am Fahrzeug haben wir viele Aspekte im Umgang mit Mietautos, die mitunter zu bösen Überraschungen führen können", erläutert Nikolaus Authried. Der Rechtsexperte des ÖAMTC hat typische Fallen, Stolpersteine und wichtige Infos zusammengetragen:

  • Haftpflichtversicherung: Ein ganz besonderes Augenmerk gilt der Wahl der passenden Versicherungsvariante: "Bei der Haftpflichtversicherung empfehlen wir, auf die Deckungssumme zu achten – die EU-weit vorgesehene Mindestsumme von z.B. 1,3 Millionen Euro für Sachschäden kann durchaus überschritten werden", erklärt der ÖAMTC-Rechtsexperte. "Reicht die Summe im Schadensfall nicht aus, haftet man mit dem Privatvermögen – und das kann teuer werden."
  • Kasko versus Vollkasko: "Am besten abgesichert ist man als Mieter:in eines Leihautos grundsätzlich mit einer Vollkasko-Versicherung inkl. Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt. Idealerweise sind Glas, Felgen und Reifen mitversichert", informiert Nikolaus Authried. Internationale Autovermieter verwenden häufig englische Abkürzungen für ihre Versicherungspakete: So steht etwa "CDW" für "Collision Damage Waiver", was einer Vollkasko-Versicherung entspricht – ob mit oder ohne Selbstbehalt ist damit jedoch noch nicht geklärt. "Selbstbehalte verstecken sich oft auch im 'Kleingedruckten', insbesondere beim Vertragsabschluss 'ohne Selbstbehalt' über einen Vermittler – häufig fällt im Schadenfall dann sehr wohl ein Selbstbehalt an, der an den Vermieter zu leisten ist, der später aber vom Vermittler zurückgeholt werden kann", so Authried.

Achtung: In den Mietbedingungen bzw. im Vertrag wird angeführt, wo man das Auto benützen darf und wo nicht. Sofern es vertraglich verboten ist, mit dem Leihwagen über Grenzen oder im Gelände zu fahren, sollte man dieses Verbot keinesfalls missachten. Andernfalls drohen versicherungsrechtliche Probleme.

  • Kreditkarte: Bereits bei der Buchung ist zu beachten, dass der/die Hauptmieter:in des Leihwagens gleichzeitig Inhaber:in der bekanntgegebenen Kreditkarte ist. "Andernfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution zum Zeitpunkt der Abholung nicht akzeptiert – und ohne Kaution kein Auto", sagt Nikolaus Authried vom ÖAMTC. "Zudem muss die Kreditkarte am Tag X ausreichend gedeckt und die PIN bekannt sein.“
  • Verkehrsstrafen & Co.: In den Vertragsbedingungen behalten sich viele Autovermietungen vor, Strafmandate sowie nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen – oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kunden/der Kundin, dafür aber zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr obendrauf – eine solche droht für den Mehraufwand aber auch dann, wenn ein entsprechendes behördliches Schreiben dem Kunden/der Kundin lediglich weitergeleitet wird.    
  • Andere Länder, andere Mitführpflichten: Fehlen bei einer Verkehrskontrolle wichtige Utensilien, haftet (auch) der/die Lenker:in dafür. "Auf der sicheren Seite ist, wer vorab beim Autovermieter fragt, ob er sich um die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs kümmert. Klingt komisch, ist aber so – denn jedes Land hat seine eigenen Mitführpflichten", erläutert der ÖAMTC-Jurist. So sind in manchen Ländern Europas etwa gleich zwei Warndreiecke oder gar ein Ersatzlampenset mitzuführen. "Am besten prüft man die korrekte Ausstattung bei der Übernahme nochmals nach."
  • Fahrzeug-Checks bei Abholung & Rückgabe: Bei der Übernahme sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, das Fahrzeug auf Vorschäden zu überprüfen, und auf deren genauen Vermerk im Übergabe-Protokoll achten. Sind etwaige Schäden nicht festgehalten, hält man besser sofortige Rücksprache mit dem Vermieter und startet erst los, nachdem alles geklärt ist. "Auch bei der Rückgabe ist es wichtig, als Mieter:in darauf zu bestehen, dass das Fahrzeug noch an Ort und Stelle gegengecheckt und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird", rät der Rechtsexperte des Mobilitätsclubs. Durch eine fotografische Dokumentation kann zusätzliche Sicherheit geschaffen werden. Zu Problemen komme es laut Authried dann, wenn eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters und daher in dessen Abwesenheit erfolgt: "Hier wird das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt, der Schlüssel in eine Box geworfen. Klingt einfach, führt aber nachträglich immer wieder zu Unklarheiten darüber, ob ein vorhandener Schaden am Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Rückgabe vorhanden war, oder aber erst später verursacht wurde. Daher sollte von dieser Form der Rückgabe Abstand genommen werden."
  • Tag der Abrechnung: Findet man, retour aus dem Urlaub, nicht nachvollziehbare Abbuchungen auf der Kreditkartenabrechnung, heißt es: Rasch handeln! "Sonst läuft man Gefahr, etwaige Einspruchsfristen gegenüber der Mietwagenfirma zu verpassen. Bei ungerechtfertigten Forderungen ist zunächst jedenfalls energischer Widerstand angebracht. Denn im Fall der Fälle ist es der Vermieter, der vor Gericht für das Verschulden des Mieters beweispflichtig ist", so Nikolaus Authried abschließend.

Bei Unklarheiten und Schwierigkeiten im Umgang mit Mietwagen kann man sich jederzeit an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden – kostenlos und exklusiv für Mitglieder. Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung

Kommt es im Urlaub vor Ort zu Problemen, sind die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung im Notfall unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Um nichts Wichtiges zu vergessen, helfen die ÖAMTC-Checklisten bei der Buchung und Übernahme von Mietwagen – zum Download unter www.oeamtc.at/mietwagencheckliste. Die Checkliste für die Buchung enthält auch eine Übersicht der gängigsten internationalen Abkürzungen (wie z.B. "CDW").

Der ÖAMTC bietet unter www.oeamtc-mietwagen.at eine eigene Plattform zur Unterstützung bei der Mietwagenbuchung. Dort werden die Angebote der großen Autovermieter übersichtlich gegenübergestellt. Mit wenigen Klicks kann man die tagesaktuellen all-inclusive Mietwagenpreise im In- und Ausland vergleichen – für mehr als 60 Destinationen an über 5.000 Stationen weltweit. Bucher:innen profitieren von der ÖAMTC Bestpreis-Garantie, zudem fallen für Umbuchung oder Stornierung vor Reiseantritt keinerlei Gebühren an. Ein Vollkasko-Schutz ohne Selbstbehalt ist standardmäßig inkludiert. ÖAMTC-Mitglieder erhalten außerdem exklusive Rabatte.