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ÖAMTC: Krank Autofahren ist gefährlich und strafbar

Krankheitssymptome und Medikamente können Fahrtüchtigkeit beeinflussen

Wer sich krank fühlt und Medikamente nimmt, sollte nach Möglichkeit kein Fahrzeug lenken. "Sowohl Krankheitssymptome als auch die Wirkung von Medikamenten können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen", warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Husten- oder Niesattacken, tränende Augen oder rinnende Nase oder ein geschwächter Kreislauf sollten nicht unterschätzt werden. Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit sind dadurch verringert, die Unfallgefahr steigt. "Bei heftigem Niesen schließt man automatisch die Augen und fährt für kurze Zeit 'blind'. Hat man beispielsweise bei 50 km/h die Lider nur für eine Sekunde geschlossen, ist man etwa 14 Meter – rund drei Autolängen – im Blindflug unterwegs", so die Expertin des Mobilitätsclubs.

Weiters können Medikamente Auswirkungen auf die Wahrnehmung, die Konzentrationsfähigkeit und die Motorik, also das Reaktionsvermögen haben – unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind. "Die Fahrtüchtigkeit kann durch typische Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Sehbeeinträchtigungen und Unruhe eingeschränkt sein. Wer krank ist, sollte also besser nicht am Straßenverkehr teilnehmen, da man die eigene Leistungsfähigkeit vermutlich nicht richtig einschätzt", rät die ÖAMTC-Expertin. Auch nach manchen Routine-Untersuchungen, beispielsweise wenn die Augen "eingetropft" wurden, darf man kein Fahrzeug lenken.

Beeinträchtigte Fahrer:innen zahlen bis zu 726 Euro Strafe, bei Unfall kann Versicherung "aussteigen"

"Wer in einem durch Krankheit oder Medikamente stark beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro rechnen", erklärt die ÖAMTC-Psychologin. Außerdem kann die Exekutive bei Fahruntauglichkeit die Weiterfahrt untersagen und zum Beispiel die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Verursacht man unter dem Einfluss von Medikamenten einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners bezahlen, man kommt jedoch in den Malus. "Eine Kaskoversicherung kann die Leistung im Fall von grober Fahrlässigkeit verweigern", so Seidenberger. "Fühlt man sich unwohl oder krank, sollte man sich letztlich also besser fahren lassen oder ein Taxi nehmen, statt selbst ein Fahrzeug zu lenken."