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ÖAMTC: Freiluftparken in der Silvesternacht – Autos im Raketenschussfeld

Schäden an Scheinwerfern, Windschutzscheibe und Lack rasch reparieren

Der Ärger ist bei manchem Freiluftparker am Neujahrstag groß, wenn er Schäden verursacht von Feuerwerkskörpern, Sektkorken oder Punschhäferln an seinem Auto entdeckt. "Schäden wie beispielsweise am Lack oder auf der Windschutzscheibe halten sich zwar zumeist in Grenzen", sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Wichtig ist allerdings, diese so rasch wie möglich auszubessern. Damit kann man einer größeren Glasreparatur und Rostschäden vorbeugen."

Experte gibt Tipps, wie man Lack- und Scheibenschäden selbst repariert

Wurde der Lack beschädigt, sollten die Schäden rasch behandelt werden, bevor Rost die Karosserie angreifen kann. Zur Reparatur kleinerer Schäden eignet sich am besten Tupflack. Den gibt es bei den entsprechenden Vertragswerkstätten in jeder Farbe. Vor der Korrektur muss der Untergrund gründlich gereinigt und die beschädigte Stelle danach mit dem Lack gut abgedeckt werden. "Damit ist der Lackschutz zu 100 Prozent wieder hergestellt. Optisch ist diese Reparatur jedoch nicht perfekt. Da müsste man einen Fachbetrieb aufsuchen", sagt der ÖAMTC-Techniker.

Für eine beschädigte Windschutzscheibe empfiehlt Kerbl als Erste Hilfe ein Steinschlagpflaster, das es gratis an jedem ÖAMTC-Stützpunkt gibt. "Das Pflaster wird unmittelbar nach dem Schaden auf die Bruchstelle der Windschutzscheibe geklebt. So kann sich kein Schmutz und keine Nässe in der Bruchstelle ansammeln", so der ÖAMTC-Techniker. Danach verhindert eine möglichst rasche Reparatur durch die Versiegelung mit Kunstharz, dass sich Risse in der Scheibe bilden. Hohe Reparaturkosten oder gar ein Scheibentausch, der bis zu 1.000 Euro ausmacht, können so verhindert werden.

Schäden nach der Silvesternacht – wer zahlt, wer zahlt drauf

Für die Schäden, die Feuerwerkskörper an Fahrzeugen anrichten, muss rein rechtlich der Verursacher aufkommen. Klingt theoretisch gut, ist praktisch schwer nachzuverfolgen, weil der nächtliche Zündler meist nicht bekannt ist. In so einem Fall kommt nur eine Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten auf. "Wer nicht vollkaskoversichert ist, bleibt rechtlich auf der Strecke und muss die Kosten selber tragen", sagt der ÖAMTC-Experte abschließend.