Jetzt Drucken

ÖAMTC fordert mehr Anreize für Fahrgemeinschaften – Infos für Nutzer

Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze und verbesserte Infrastruktur

Der durchschnittliche Pkw-Besetzungsgrad in Österreich liegt bei rund 1,3 Personen. Mit anderen Worten: Im Schnitt sind mindestens zwei Drittel aller Pkw nur mit dem Fahrer besetzt. Dabei können Fahrgemeinschaften die Effizienz und Umweltfreundlichkeit des motorisierten Individualverkehrs sofort und ohne großen Aufwand erhöhen. "Wenn ein Auto von drei statt nur einer Person genutzt wird, bringt das eine sofortige CO2-Reduktion auf ein Drittel", erklärt Verena Pronebner, Mobilitätsjuristin beim ÖAMTC. "Um das Bilden von Fahrgemeinschaften über den Bekanntenkreis hinaus, eventuell auch unter Nutzung entsprechender Smartphone-Apps, attraktiver zu machen, müsste man gewerbliche und steuerliche Rahmenbedingungen ändern." Konkret fordert der Mobilitätsclub die Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze von derzeit 5 Cent auf 25 Cent, die vermehrte Schaffung von Park & Drive-Plätzen sowie einfachere, kostengünstige Abstellmöglichkeiten für Fahrgemeinschaftsautos.

Club wünscht sich Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze von 5 auf 25 Cent

Derzeit erlaubt der Gesetzgeber Pkw-Lenkern, die eine Fahrgemeinschaft bilden und somit eine Mobilitätsleistung erbringen, als Abgeltung lediglich fünf Cent pro Kilometer von jedem Mitfahrer zu verlangen. Das entspricht dem amtlichen Kilometergeldsatz für Mitfahrer. "Beträge darüber hinaus sind schwierig, da der Vorwurf einer Erwerbsabsicht gemacht werden kann und man sich unter Umständen im Bereich eines konzessionspflichtigen Gewerbes befindet", erklärt Pronebner. Abgesehen davon müsse man prüfen, ob nicht nach dem Steuerrecht eine Pflicht zur Erklärung steuerpflichtiger (Zusatz-)Einkommen bestehe. Daher sollten auch alle Kosten bzw. Mehraufwendungen für Umwege etc. genau dokumentiert werden.

Der Mobilitätsclub schlägt vor, die Grenze von fünf Cent – unter klarer legistischer Definition von Berufs-Pendel-Verkehr – auf mindestens 25 Cent pro Kilometer zu erhöhen.

Infrastrukturelle Maßnahmen – Anreize für Unternehmen

Darüber hinaus fordert der ÖAMTC die vermehrte Schaffung von "Park&Drive" -Plätzen. "Damit Menschen in ländlichen Gegenden Fahrgemeinschaften bilden können, müssen an einem Treffpunkt die nicht für die Weiterfahrt genutzten Fahrzeuge abgestellt werden können", erklärt Pronebner. Gleichzeitig braucht man Aussteige- und Sammelplätze im Ballungsraum bzw. im Zielgebiet, um dort auf den öffentlichen Verkehr umsteigen zu können. "Auch eine Erleichterung für das Parken des Fahrgemeinschafts-Fahrzeuges tagsüber und die Erlaubnis zum Befahren von Busspuren wären laut Pronebner sinnvoll.

"Unternehmen, die Mitfahrgemeinschaften von Arbeitnehmern fördern und damit zu einer entsprechenden Einsparung von CO2 beitragen, sollten dafür auch mit Steuererleichterungen unterstützt werden", schlägt die ÖAMTC-Juristin vor.

Mitfahrer, Haftungen und Versicherungsschutz

Als Mitfahrer ist man für eigene Schäden im Falle eines Unfalls automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters versichert – bis zur maximalen Versicherungssumme von derzeit ca. 6,3 Millionen Euro für Personenschäden. Sollte diese Summe überschritten werden – was in Anbetracht des hohen Betrages aber nicht sehr wahrscheinlich ist – haftet ein schuldtragender Lenker bei Schadenersatzansprüchen für Unfallschäden seiner Mitfahrer mit seinem eigenen Vermögen. Um sich hier vor Belastungen zu schützen, wurde vonseiten des ÖAMTC eine Haftungsausschlusserklärung entwickelt, die zum Download bereitsteht. Diese kann gegebenenfalls vor Fahrtantritt von den Beteiligten unterschrieben werden.

Ein wesentlicheres Problem betrifft Schäden, die der Mitfahrer dem Betreiber der Fahrgemeinschaft als Fahrzeugbesitzer zufügen kann. Typisch sind Schäden beim Öffnen der Tür oder der Verladung von Gepäckstücken. Nicht immer zahlt hier eine Haushaltsversicherung anstandslos bzw. kann es sogar zu Regressforderungen vonseiten der Kaskoversicherungen kommen. Auch der Haftpflicht-Malus des Fahrzeughalters könnte verrechnet werden.

Neue Mobilitätsformen weiter denken

Der Club steht neuen Mobilitätsmodellen, wie den sogenannten 'Mitfahrbankerln', die bereits seit Längerem in der Schweiz angeboten werden, oder Mobilitätsbörsen sehr positiv gegenüber. Auch die Lockerung der strengen Vorschriften für Anrufsammeltaxis im ländlichen Raum sowie die Förderung privater Initiativen – als Nebengewerbe oder Verein – könnten die Weiterentwicklung neuer Mobilitätsformen begünstigen.