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ÖAMTC fordert: LED-Nachrüstung für ältere Fahrzeuge erlauben (+ Foto)

Sicherheitsplus durch deutlich bessere Ausleuchtung, höhere Zuverlässigkeit

Wien (OTS) - Wenn die Tage dunkler und trüber werden, rückt die Kfz-Beleuchtung wieder verstärkt in den Fokus. "Wie gut man als Autofahrer sieht und von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird, hängt stark von der Lichtanlage ab", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "ÖAMTC-Untersuchungen zeigen, dass die LED-Technik derzeit die besten Ergebnisse bringt." Neufahrzeuge sind meist bereits mit dieser Technologie ausgerüstet, allerdings ist der Großteil der Autos auf Österreichs Straßen nach wie vor mit Halogen-oder Xenon-Scheinwerfern unterwegs.

Grundsätzlich wäre eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge möglich. Kerbl: "Es gibt LED-Produkte, die in die Fassung herkömmlicher Glühbirnen passen und deren Lichtcharakteristik sich kaum von einem klassischen Scheinwerfer unterscheidet. Ein Austausch wäre also relativ einfach und kostengünstig machbar." Die Vorteile liegen auf der Hand: LEDs verfügen über eine längere Lebensdauer, schnellere Reaktionszeit (bei Bremslichtern wichtig) und einen geringeren Energieverbrauch bei deutlich größerer Leuchtkraft.

Der ÖAMTC-Experte sieht nun den Gesetzgeber gefordert, denn trotz der positiven Eigenschaften ist der Einsatz dieser Nachrüst-Produkte verboten, weil es dafür keine technische Zulassung gibt. "Die entsprechenden Gesetze und Regelungen stammen aus einer Zeit, in der man sich nicht vorstellen konnte, dass eine Leuchtdiode so viel Licht abgeben kann, dass sie im Kfz-Scheinwerfer einsetzbar wäre. An dieser Stelle sehen wir Änderungsbedarf, weil die Technologie längst Serienreife erlangt hat", sagt Kerbl. Übrigens: Auch bei den LED-Scheinwerfern von Neufahrzeugen ist ein bloßer Austausch der defekten Dioden per Gesetz verboten – hier muss stets der gesamte Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden, was hohe Kosten nach sich zieht.

"Weil manche Autofahrer aber die Vorteile der LED-Technik kennen, ist davon auszugehen, dass bereits jetzt unerlaubt umgerüstet wird", gibt der ÖAMTC-Techniker zu bedenken. "Das ist nicht nur verboten – neben einer Geldstrafe kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz verloren gehen. Außerdem gilt die Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel als 'schwerer Mangel' bei der §57a-Überprüfung." Abgesehen davon ist für den Laien nicht unterscheidbar, welche LED-Leuchtmittel die erforderlichen Eigenschaften erfüllen, um keine Gefahr im Straßenverkehr (z.B. durch Blendung) darzustellen. Daher muss trotz breitem Angebot auf jeden Fall auf den Einsatz verzichtet werden.

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer verlangt vor diesem Hintergrund, dass die Normen zügig an die technischen Möglichkeiten angepasst werden: "Es ist nicht einzusehen, dass die Verwendung von LEDs, die langlebiger, störungssicherer und in der Qualität besser sind als konventionelle Leuchten, zu Strafen und anderen Nachteilten führt. Andererseits muss sicher gestellt sein, dass technisch mangelhafte Produkte in Kraftfahrzeugen nicht eingesetzt werden."

Aviso an die Redaktionen: Ein Foto zu dieser Aussendung findet man in der Mediathek unter www.oeamtc.at/presse.