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ÖAMTC: Erhöhte Vorsicht zu Halloween und Allerheiligen

Auf Sichtbarkeit der Kinder achten, Lenker müssen Tempo an Sichtweite anpassen

Am Abend des 31. Oktober werden wieder viele Kinder kostümiert von Haus zu Haus ziehen. Doch bei allem Spaß sollte die eigene Sicherheit an erster Stelle stehen. Hier sind zunächst Begleitpersonen und Erziehungsberechtigte der Kinder gefordert – einerseits um die jungen Geister vor dem Beutezug nochmals an das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu erinnern, andererseits um für reflektierende Bekleidung zu sorgen. "Im Ortsgebiet muss auch auf wenig befahrenen Straßen immer der Gehsteig benutzt werden. Auf Straßen ohne Gehsteig und Freilandstraßen sollte man grundsätzlich auf der linken Straßenseite gehen", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Reflektoren am Kostüm oder am Naschereien-Sackerl erhöhen die Sichtbarkeit.

Gleichzeitig müssen auch alle anderen Verkehrsteilnehmer an solchen Tagen besonders achtsam sein. "Autolenker sollten sich bewusst sein, dass viele junge und vermutlich sehr aktive Halloween-Geister bei Dunkelheit oft in Gruppen zu Fuß, mit Rad oder Scooter unterwegs sind und unerwartet zwischen parkenden Fahrzeugen hervorkommen könnten", so Seidenberger. Wer als Lenker kostümiert zu einer Halloween-Party fährt, sollte darauf achten, dass das Kostüm weder die Sicht noch die akustische Wahrnehmung oder die Fahrzeugbedienung einschränkt. "Das wäre gefährlich, behördlich strafbar und kann bei Unfällen zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen", warnt die ÖAMTC-Expertin. Zudem sollte man vor dem Besuch der eventuell "feuchtfröhlichen" Party unbedingt die sichere Heimfahrt, z. B. mit Taxi, geplant haben.

Eine vorausschauende Fahrweise ist auch am Allerheiligentag ratsam, vor allem in der Nähe von Friedhöfen und Kirchen.