ÖAMTC enthüllt die häufigsten Irrtümer bei Verkehrsstrafen im Ausland
Mitunter drohen hohe Geldstrafen, Fahrzeugbeschlagnahmung oder sogar Haft – auch bei vermeintlich "kleinen" Vergehen
Wer mit dem Auto oder Motorrad ins Ausland reist, sollte nicht nur die Route, sondern auch die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Die Unterschiede zu Österreich sind oft größer als gedacht – und die Strafen bei Verstößen deutlich höher. "Gerade in beliebten Urlaubsländern kann eine kleine Unachtsamkeit schnell mehrere hundert Euro kosten – oder am Ende sogar das Fahrzeug", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Es halten sich immer noch viele Irrtümer und Mythen rund um Verkehrsstrafen im Ausland – aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Deshalb empfehlen wir, sich vor Reiseantritt unbedingt über die Vorschriften im Zielland zu informieren."
Irrtum #1 – "Wer alkoholisiert am Steuer sitzt, riskiert höchstens eine Geldstrafe."
Falsch: In Italien kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn der:die Fahrer:in mit 1,5 Promille oder mehr unterwegs ist und zugleich als Eigentümer:in eingetragen ist. Spanien geht noch einen Schritt weiter – hier droht ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten. Bereits ab 0,5 Promille werden in Spanien und auch in Deutschland mindestens 500 Euro fällig, in Italien sind es mindestens 545 Euro.
Irrtum #2 – "Zu schnelles Fahren kostet überall ähnlich viel."
Ganz im Gegenteil: In Norwegen kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mindestens 750 Euro, in Schweden sind es 225 Euro aufwärts. Italien verlangt für eine Tempoüberschreitung von 20 km/h 175 Euro – bei Nacht erhöht sich der Betrag um ein Drittel. Und wer in Norwegen 50 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Mindeststrafe von 1.365 Euro rechnen.
Irrtum #3 – "Falschparken ist ein Bagatelldelikt."
Nein, auch das kann teuer werden: In Spanien können bis zu 200 Euro fällig werden, in Ungarn rund 400 Euro. Besonders ärgerlich sind Nachforderungen aus Kroatien – ÖAMTC-Mitglieder erhalten immer wieder Forderungen über etwa 200 Euro, oft Jahre nach dem Vorfall, weil damals kein Parkticket gekauft wurde. Wer sicher gehen will, sollte das Ticket fotografieren und den Zahlungsbeleg mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Irrtum #4 – "Telefonieren am Steuer ist nur in Österreich verboten."
Falsch gedacht – auch im Ausland wird Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung streng geahndet: In Frankreich kostet ein Verstoß mindestens 135 Euro, in Italien 250 Euro und in Spanien 200 Euro aufwärts.
Irrtum #5 – "Nichtanschnallen im Auto kostet höchstens ein paar Euro."
Vorsicht: Während man in Österreich mit mindestens 50 Euro Strafe rechnen muss, werden in Spanien dafür bereits 200 Euro oder mehr fällig, in Griechenland sind es sogar 350 Euro.
Irrtum #6 – "Strafzettel aus dem Ausland kann man auch einfach ignorieren."
Besser nicht, denn das kann teuer werden: Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Auch bei Wiedereinreise ins betreffende Urlaubsland können nicht bezahlte Strafen fällig werden. "Wer im Ausland eine Strafe erhält, sollte diese – sofern möglich – noch vor Ort bzw. möglichst rasch begleichen und die Zahlungsbestätigung aufbewahren", rät Pronebner. "Oft gibt es bei rascher Einzahlung nämlich einen 'Rabatt', durch den die Strafhöhe zunächst wesentlich niedriger ausfällt." In Spanien wird der Betrag bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen um die Hälfte reduziert, in Italien gibt es bei Begleichung binnen fünf Tagen einen Nachlass von 30 Prozent – wer hingegen zu spät bezahlt, muss mit einer Verdoppelung rechnen.
Tipp: Club-Mitglieder, die ausländische Strafzettel erhalten, können sich bei Fragen und Unklarheiten kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.
Bei unaufschiebbaren Fragen oder rechtlichen Notfällen vor Ort – etwa im Rahmen einer Polizeikontrolle – sind die Jurist:innen des Mobilitätsclubs auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen erreichbar, um mit Rat und Tat weiterzuhelfen – unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs [+43 (0)1 25 120 00].
Alle Verkehrsbestimmungen im Ausland und weitere wertvolle Infos zu allen Urlaubsländern findet man in der ÖAMTC Länder-Info: www.oeamtc.at/laenderinfo.
Sämtliche Strafhöhen im Überblick gibt es unter www.oeamtc.at/verkehrssuenden-in-europa