ÖAMTC: Eintrittsgebühr und Online-Registrierung für Venedig
Zutrittsgeld für Tagesbesucher:innen wird an 54 Tagen zwischen April und Juli 2025 erhoben
Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen Europas. Jährlich zieht es rund 15 Millionen Tourist:innen in die Lagunenstadt an der italienischen Adria, viele besuchen die Stadt auch nur für einen Tag oder wenige Stunden. Bereits im Vorjahr testete die Stadtverwaltung Eintrittsgebühren für Tagesgäste – heuer werden die Eintrittsgebühren auf einen größeren Zeitraum ausgeweitet.
"Ab 18. April 2025 erhebt Venedig an insgesamt 54 Tagen ein Zutrittsgeld für Tagesbesucher:innen", informiert ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Die Maßnahme gilt von Karfreitag, 18. April, bis Sonntag, 4. Mai, sowie ab dem zweiten Mai-Wochenende bis einschließlich 27. Juli 2025 – jeweils freitags bis sonntags sowie am italienischen Nationalfeiertag, dem 2. Juni. Die Zutrittsgebühr ist jeweils von 8:30 bis 16:00 Uhr zu entrichten und betrifft ausschließlich Personen, die ohne Übernachtung in der Stadt verweilen.
Entwarnung gibt es hinsichtlich eines kolportierten Kontingents: In diesem Jahr ist keine Beschränkung der Online-Registrierungen oder eine Anpassung der Höhe des Eintrittsgeldes je nach Auslastung geplant.
Kurzfristige Buchung kostet doppelt, Online-Registrierung trotz Zahlungsbefreiung notwendig
"Grundsätzlich beträgt die Gebühr fünf Euro", erklärt die Expertin, "Wer jedoch erst ab vier Tagen vor dem geplanten Besuch oder am Tag selbst bucht, zahlt zehn Euro. Reisende sollten sich daher möglichst frühzeitig registrieren, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden."
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Buchungsportal der Stadt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Besucher:innen einen QR-Code, der bei Zugangskontrollen – etwa am Bahnhof Santa Lucia oder an zentralen Punkten der Altstadt – vorgezeigt werden muss. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 300 Euro.
Von der Eintrittsgebühr befreit sind Personen, die mindestens eine Übernachtung in Venedig gebucht haben. Auch Kinder unter 14 Jahren müssen die Gebühr nicht entrichten. Darüber hinaus gilt eine Befreiung für pflegebedürftige Personen sowie für Inhaber:innen der Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und deren Begleitpersonen. Auch für Klassenfahrten sowie für Teilnehmer:innen an Sportveranstaltungen und Begräbnissen entfällt die Eintrittsgebühr.
Wichtig ist jedoch: Auch wenn eine Befreiung besteht, muss in den meisten Fällen vorab eine Registrierung über das offizielle Online-Portal erfolgen, um einen entsprechenden Befreiungsnachweis zu erhalten. Einzige Ausnahmen bilden Kinder unter 14 Jahren, bei denen ein Altersnachweis ausreicht, sowie Personen mit eindeutigem Wohn- oder Geburtsnachweis in der Gemeinde Venedig.
Zusätzliche Maßnahmen gegen "Overtourism"
Neu ist auch, dass Reisegruppen mit Führung künftig maximal 25 Personen umfassen dürfen und die Nutzung von Lautsprechern während Führungen untersagt ist. Damit will die Stadt nicht nur Besucher:innenströme besser lenken, sondern auch die Lebensqualität der Bewohner:innen schützen.
"Venedig bleibt ein kulturelles Highlight, das man am besten in der Nebensaison erkundet, um möglichst entspannt zu reisen", rät Polasek. "Zusätzlich hat die umliegende Region einiges zu bieten – rund um die Lagune liegen deutlich ruhigere Orte, die auch einen Besuch wert sind."
Wichtige Tipps und allerlei Wissenswertes für die nächste Reise nach Bella Italia findet man in der ÖAMTC-Länderinfo unter Länder-Info für Italien ✔️ | ÖAMTC.