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ÖAMTC begrüßt Gesetzes-Entwurf bezüglich alternativer Kraftstoffe

Transparenz bei Kosten für Konsumenten entscheidend

Heute, 28. März 2018, endet die Begutachtungsfrist für den Bundesgesetzes-Entwurf über einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wie z.B. Elektrizität, Wasserstoff und Erdgas. Damit soll eine Richtlinie der EU im nationalen Recht verankert werden. "Aus Sicht des Clubs ist dieses Vorhaben eine Grundvoraussetzung, um die Verbreitung alternativer Antriebstechnologien voranzutreiben", begrüßt Martin Grasslober, Leiter der Verkehrswirtschaftsabteilung des ÖAMTC, diesen Entwurf. "Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das Stecker-Wirrwarr bei der Elektromobilität endgültig rechtlich beseitigt werden soll." Zukünftig müssten Ladestationen die nach dem 18. November 2017 errichtet oder erneuert wurden zumindest mit dem Stecker Typ 2 im Falle von Wechselstrom-Ladepunkten kompatibel bzw. ausgerüstet sein und im Falle von Gleichstrom-Schnellladepunkten über einen CCS-Stecker verfügen.

Zwar gibt es jetzt schon übergreifende Angebote, die das Laden mit einer Karte bei unterschiedlichen Anbietern ermöglichen, dennoch wird erst durch den Gesetzesvorschlag ein einfaches, jederzeitiges Laden an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Sinne der Konsumenten rechtlich gewährleistet. "Zudem sieht der Vorschlag auch vor, dass für das Laden kein Dauerschuldverhältnis mit dem Betreiber eingegangen werden muss und den Nutzern ein barrierefreier Zugang zu öffentlichen Ladepunkten zu gewähren ist", streicht der ÖAMTC-Experte zwei weitere positive Punkte voraus.

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie müssen die Preise bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten zukünftig auch angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent sowie nichtdiskriminierend sein. In diesem Zusammenhang sieht der ÖAMTC vor allem die derzeit weit verbreiteten zeitabhängigen Tarife bei Ladestationen kritisch. "Die geladene Menge an Strom in einem bestimmten Zeitraum variiert je nach Ladestation, Fahrzeug oder Außentemperatur", erläutert Grasslober. Als Alternative zu zeitabhängigen Tarifen schlägt der ÖAMTC daher im Sinne der Transparenz eine eindeutige Trennung zwischen Lade- und etwaigen Parkkosten vor. "Leistungsunabhängige Tarife, beispielsweise nach geladenen Kilowattstunden, ermöglichen den Konsumenten einen einfachen Vergleich der Kosten gegenüber anderen Ladestationen oder einer Heim-Ladung", führt der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte aus.

 Ladestations-Verzeichnis wichtiger Schritt in Richtung Transparenz

 Einen weiteren Baustein zur Forcierung der Elektromobilität bildet das künftige E-Ladestations-Verzeichnis. Hier bedarf es aus Sicht des ÖAMTC neben den Informationen über den Standort und die angebotenen Stecker aber noch zusätzlicher Angaben. "Man sollte sich bereits vorab informieren können, ob eine Station aktuell belegt oder nutzbar ist", merkt Grasslober an. "Zudem muss es für den Konsumenten möglich sein, trotz unterschiedlicher Gebührenmodelle die Preise zu vergleichen."

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
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