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ÖAMTC: § 57a-Begutachtung – ein Muss für die Kfz- und Verkehrssicherheit

Regelmäßige Überprüfung hilft Folgeschäden zu vermeiden, Kfz-Wert bleibt erhalten

In Österreich müssen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. "Die § 57a-Begutachtung oder 'Pickerl' ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit, bringt aber auch direkte Vorteile für Fahrzeugbesitzer:innen, weil Mängel frühzeitig erkannt werden. Dadurch können oft teure Folgeschäden vermieden werden und der Fahrzeugwert bleibt stabil", erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.

Aktuell gilt für Pkw bis 3,5 Tonnen und für Motorräder die 3-2-1 Regelung: drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren und schließlich jährlich. Die Toleranzfrist ermöglicht für diese Fahrzeuge, das Pickerl frühestens einen Monat vor und spätestens vier Monate nach dem Lochmonat zu erneuern.

Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Pickerl-Intervalle ab 2026/2027 auf 4-2-2-2-1 zu ändern – neue Kfz müssten dann erstmalig nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre zur Überprüfung, zehn Jahre alte und ältere Fahrzeuge jährlich. Die viermonatige Toleranzfrist würde dann entfallen.

Was wird bei der § 57a-Begutachtung überprüft?

Die Inhalte der Pickerl-Überprüfung sind gesetzlich vorgeschrieben. "Die Hauptaufgabe ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit entspricht. Durch die Überprüfung werden technische Mängel – z. B. an Bremsen, Fahrwerk, Reifen – erkannt, bevor sie zu Unfällen führen", betont der ÖAMTC-Experte.

Gecheckt werden beim Pickerl Bremsanlage, Lenkung, Sicht, Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen, das Fahrgestell sowie die Umweltbelastung. Seit dem 20. Mai 2023 müssen bei Fahrzeugen der Klassen M1 (Pkw) und N1 I (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen), die nach dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden, auch die laufenden Verbrauchsdaten über die Onboard-Diagnose ausgelesen werden. Nur wenn das Fahrzeug keine schweren oder gefährlichen Mängel aufweist, wird eine Begutachtungsplakette ("Pickerl") ausgefolgt. Das Pickerl ist grundsätzlich weiß.

Historische Fahrzeuge erhalten ein rotes Pickerl mit der Aufschrift "HISTORISCHES FAHRZEUG – HISTORIC VEHICLE".

Überprüfung an ÖAMTC-Stützpunkten

ÖAMTC-Mitglieder erhalten an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs mit der § 57a-Begutachtung eine kompetente Überprüfung ihres Fahrzeugs. Die Pickerl-Überprüfung dauert etwa 45 Minuten und wird für eine Vielzahl von Fahrzeugtypen angeboten, u. a. Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Weitere Infos zur Pickerl-Überprüfung findet man online unter www.oeamtc.at/pickerl. Dort kann man online auch Termine vereinbaren. Einen Überblick über alle technischen Dienstleistungen des ÖAMTC gibt es unter www.oeamtc.at/pruefdienste.