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ÖAMTC: 2022 bringt rechtliche Neuerungen für mobile Menschen (Neuerungen Teil 3)

Änderungen im Gewährleistungsrecht, einfachere Errichtung von Stromladestellen im privaten Wohnbereich, neue EU-Pauschalreise-Richtlinie

Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich und Reisende einige Neuerungen zu. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, fasst zusammen, welche rechtlichen Änderungen und Neuerungen schon jetzt bekannt oder zu erwarten sind:

* Änderungen im Gewährleistungsrecht: Bereits mit 1. Jänner 2022 treten Änderungen im Gewährleistungsrecht in Kraft. "Die Beweislastumkehr zugunsten der Käufer:innen wird von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert, das betrifft beispielsweise den Gebrauchtwagenkauf. Zusätzlich zur weiterhin bestehenden zweijährigen Gewährleistungsfrist gibt es drei Monate Zeit zur gerichtlichen Geltendmachung", erklärt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Außerdem wird für Waren mit digitalen Elementen – z. B. Smartphones, automatisierte Fahrzeuge etc. – nach Ablauf der zwei Jahre zusätzlich eine Pflicht für entsprechende Software-Updates eingeführt.

* WEG-Änderung erleichtert Errichtung von E-Ladestellen: Die Errichtung von Stromladestellen im privaten Wohnbereich wird erleichtert. Als erster Schritt kommt eine Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an den Bedarf, so genanntes "Langsamladen" bis ca. 5,5 Kilowatt pro Ladestelle an einfachere Zustimmungserfordernisse zu binden. "Es ist dann nicht mehr die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen verlangt. Das war bisher eine schwer zu überwindende Hürde für viele Umbauten", betont Hoffer.

* Kurzparkzone in Wien: Ab 1. März ist fast das ganze Stadtgebiet Wiens Kurzparkzone. Die Geltungszeit und die Abstelldauer werden vereinheitlicht und damit auch in den bestehenden Kurzparkzonen auf zwei Stunden von Montag bis Freitag von 9 bis zu 22 Uhr festgesetzt. "Die Gebühren bleiben zwar gleich, für viele wird das Parkpickerl aber teurer. Pendelnde werden nur noch sehr wenige Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund für länger als zwei Stunden abzustellen", warnt Hoffer.

* Digitaler Führerschein: Der sogenannte "Digitale Führerschein" wird im Frühjahr eingeführt. "Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss", stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.

* Befristete Führerscheine: Ab April wird die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.

* Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie: Im Jahr 2022 wird außerdem die EU-Pauschalreise-Richtlinie evaluiert und wahrscheinlich gegen Ende des Jahres neu veröffentlicht. "Die Covid-19-Pandemie, zahlreiche daraus folgende Insolvenzen sowie Reisende, die vergeblich auf die Erstattung ihrer Gelder warten, machen ein modifiziertes Pauschalreiserecht notwendig", hält der ÖAMTC-Jurist fest.

* Änderungen im Verkehrsrecht: Möglich sind im kommenden Jahr auch Änderungen im Verkehrsrecht: "In Diskussion stehen etwa Begünstigungen für den Radverkehr. Es ist aber noch abzuklären, inwieweit diese mit den Interessen von Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs vereinbar sind", so Hoffer.

* Vignette – Preisanpassung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2022 die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, jene für Motorräder 37,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 für Pkw bzw. 14,10 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro für Pkw bzw. 5,60 Euro für Motorräder.

* Höheres Gesamtgewicht für E-Autos: Ab 1. März 2022 ist es erlaubt, mit der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm statt 3.500 Kilogramm fahren. Das zusätzliche Gewicht darf aber nur auf das Antriebssystem, z. B. die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen ohne alternativen Antrieb. Diese Berechtigung, die nur für den Verkehr in Österreich gilt, wurde ursprünglich 2017 eingeführt und erforderte eine Zusatzausbildung und die Eintragung des Code 120 in den Führerschein. Ab 1. März fallen diese Voraussetzungen weg.

* Verpflichtende Assistenzsysteme für neu typisierte Pkw: Ab dem Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2022.