Handgepäck im Flugzeug: Worauf Reisende vor dem Abflug achten sollten
Neue Scanner am Flughafen Wien erleichtern die Kontrolle, Bestimmungen am Abflug- und Rückreiseflughafen beachten
Herbst und Winter sind beliebte Reisezeiten für Kurztrips und Städtereisen. Da viele Urlauber:innen dabei ausschließlich mit Handgepäck unterwegs sind, lohnt sich vor dem Abflug ein Blick auf die geltenden Bestimmungen. Denn bei Flüssigkeiten, Akkus oder der erlaubten Gepäckgröße gelten teils unterschiedliche Regeln. "Gerade beim Handgepäck passieren immer wieder Fehler, die für Verzögerungen oder unnötigen Stress am Flughafen sorgen. Wer sich vorab informiert, kann seine Reise deutlich entspannter antreten", sagt Yvette Polasek, Reiseexpertin des ÖAMTC.
Flüssigkeits-Regeln abhängig vom Flughafen
Besondere Aufmerksamkeit gilt weiterhin Flüssigkeiten im Handgepäck. An vielen Flughäfen dürfen Flüssigkeiten nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern transportiert werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden, von dem pro Person nur einer erlaubt ist.
Eine wichtige Neuerung gibt es jedoch am Flughafen Wien: Dort sind seit Juli 2026 moderne Sicherheitsscanner im Einsatz. Dank dieser Technologie dürfen Flüssigkeiten nun in Behältern von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitgeführt werden. Zudem müssen elektronische Geräte wie Laptops oder Tablets bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr separat aus dem Gepäck genommen werden.
"Die neuen Scanner erleichtern das Reisen mit Handgepäck deutlich. Dennoch sollten Reisende immer auch die Bestimmungen am Rückreiseflughafen im Blick haben. Innerhalb Europas sind noch nicht alle Airports mit der neuen Technologie ausgestattet. Was beim Abflug in Wien erlaubt ist, kann bei der Rückreise von einem anderen Flughafen bereits zu Problemen führen", erklärt Polasek.
Für Babynahrung und Medikamente, oder auch Kontaktlinsenflüssigkeiten, gelten zudem Ausnahmeregelungen. Die für die Reise benötigte Menge darf grundsätzlich mitgeführt werden. Bei Medikamenten empfiehlt der ÖAMTC, vorsorglich ein ärztliches Attest dabeizuhaben. Eine Vorlage zum Download findet man unter: www.oeamtc.at/gesundheitaufreisen.
Bestimmungen zu Akkus und Handgepäckmaßen und Co. rechtzeitig prüfen
Neben den Flüssigkeitsbestimmungen gibt es weitere Regeln, die Reisende kennen sollten. So müssen Powerbanks, E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Wer in die USA reist, sollte außerdem darauf achten, dass Smartphones, Tablets und Laptops ausreichend geladen sind. Aufgrund von Kontrollen elektronischer Geräte im Handgepäck kann es bei der Sicherheitsüberprüfung erforderlich sein, diese einzuschalten.
Auch bei Größe und Gewicht des Handgepäcks lohnt sich ein genauer Blick auf die Vorgaben der jeweiligen Airline. Diese unterscheiden sich teils deutlich und werden insbesondere bei Billigfluglinien häufig streng kontrolliert. "Wer die Bestimmungen vorab prüft, vermeidet unangenehme Überraschungen am Flughafen. Ist das Handgepäckstück zu groß, muss es oft gegen zusätzliche Gebühren als Aufgabegepäck eingecheckt werden", weiß Polasek.
Vorsicht ist zudem bei Feuerzeugen und bestimmten Lebensmitteln geboten: Marmeladen, Honig oder Gelees gelten vielfach als Flüssigkeiten und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen.
Wer mit Kindern oder Haustieren reist, sollte sich rechtzeitig über die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft informieren, da diese je nach Airline unterschiedlich ausfallen können.
Detaillierte Informationen rund um das Thema Handgepäck findet man unter www.oeamtc.at/handgepaeck-im-flugzeug. Nützliche Informationen für die Reiseplanung sowie aktuelle Bestimmungen und Hinweise zum jeweiligen Reiseland bietet zudem die ÖAMTC App "Meine Reise".