"Falsches Licht" als häufiger schwerer Mangel beim "Pickerl" (Teil 2)
Auswertung von §57a-Überprüfungen: Jeder Achte fährt mit mangelhafter Beleuchtung
Sowohl defekte als auch falsch eingestellte Scheinwerfer gelten im Rahmen einer §57a-Überprüfung als schwerer Mangel – d.h. ein "Pickerl" wird nicht ausgestellt, sofern der Mangel nicht umgehend behoben wird. Eine österreichweite Auswertung der §57a-Pickerlüberprüfungen an den ÖAMTC-Stützpunkten zwischen September 2017 und September 2018 (für Pkw und Lkw bis 3,5 t) ergab: Mängel bei der Lichteinstellung sowie am Zustand und der Funktion der Scheinwerfer sind die sechst- und siebenthäufigsten schweren Mängel bei der Pickerlüberprüfung.
Auch der zweithäufigste schwere Mangel bezieht sich auf die Beleuchtung – nämlich Defekte bei z.B. Begrenzungs- und Schlussleuchten. Nimmt man Defekte an der restlichen Beleuchtung (wie Nebelscheinwerfer und Bremsleuchten) noch hinzu, fährt rund jeder Achte mit einer mangelhaften Beleuchtungsanlage.
"Einen leichten Mangel bei Licht gibt es nicht. Wenn hier etwas nicht funktioniert oder schräg leuchtet, liegt sofort ein schwerer Mangel vor, der die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet und umgehend korrigiert gehört", warnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Lichtcheck am Stützpunkt – zehn Minuten für mehr Sicherheit, gratis für Mitglieder
Damit Autofahrer gut sehen und gesehen werden empfiehlt der Mobilitätsclub, regelmäßig – aber ganz besonders vor und während der dunklen Jahreszeit – seine Scheinwerfer prüfen zu lassen. "Zumindest einmal im Jahr sollte man die Beleuchtung von Experten checken lassen", rät Kerbl. Beim Lichtcheck an den ÖAMTC-Stützpunkten werden Funktion, Zustand, Dichtheit, Befestigung und Einstellung der Beleuchtungs- und Warneinrichtungen geprüft. Der Check dauert meist nur zehn Minuten und ist für Mitglieder gratis – ein Termin ist nicht nötig. Eine Übersicht aller Stützpunkte in Österreich findet man unter www.oeamtc.at/standorte.