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Fährüberfahrt nur mit gültigem Reisepass buchen und antreten

Vermehrt Probleme wegen verweigerter Einschiffung

Bei der Reise in den Urlaub setzen viele auf die Fähre als Verkehrsmittel. "Für die Buchung sollte immer ein gültiger Reisepass verwendet werden – mit dem die Überfahrt dann auch angetreten wird", rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Hintergrund: In den Reisebüros des Clubs kam es in letzter Zeit häufiger vor, dass Kunden eine Fährüberfahrt mit abgelaufenem Reisepass buchen wollten. Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Einerseits akzeptieren die Reedereien in der Regel nur gültige Reisedokumente und behalten sich das Recht vor, die Einschiffung ansonsten zu verweigern. Andererseits: Beantragt man zwischen Buchung und Antritt der Fährüberfahrt einen neuen Reisepass, stimmt die Nummer des neuen Passes nicht mehr mit der bei der Buchung hinterlegten Nummer des alten Passes überein. Stellt die Reederei im Zuge der Einschiffung eine Abweichung fest, kann die Überfahrt ebenfalls verweigert werden.

Dokumente stets prüfen – Gültigkeit auch bei meisten Bus- und Flugreisen Voraussetzung für Beförderung

"Um böse Überraschungen während der Reise zu vermeiden, raten wir, die Personaldokumente aller Mitreisenden regelmäßig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neue zu beantragen", sagt die Expertin. Nicht nur Fähr-Reedereien schreiben in ihren Beförderungsbestimmungen gültige Personaldokumente vor. Auch bei Flug- oder Busreisen, Kreuzfahrten u.a. kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

Zur Erleichterung der Buchung und Vorbereitung der Fährpassage steht online eine Fähren-Checkliste unter www.oeamtc.at/reiseservice zur Verfügung.