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Richtiges Licht bei schlechter Sicht – nicht auf Abblendlicht vergessen

Erhöhtes Unfallrisiko durch fehlendes Licht oder falsche Lichteinstellung – gratis Lichtcheck beim Mobilitätsclub

Der Berufsverkehr findet in den kommenden Monaten verstärkt bei Dämmerung bzw. Dunkelheit statt. Und auch tagsüber trüben Regen, Nebel und bald auch Schnee des Öfteren die Sicht. "Viele Lenker haben jedoch kein automatisches Abblendlicht und sind bei schlechten Sichtverhältnissen nur mit Tagfahrlicht unterwegs. Sie bedenken dabei nicht, dass dieses nur nach vorne leuchtet – hinten bleibt das Fahrzeug komplett finster", warnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Dadurch sind die Fahrzeuge von hinten schlecht erkennbar, das birgt eine hohe Unfallgefahr." Das Problem dabei: Der "Lichtmangel" fällt nicht auf, weil durch das automatische Tagfahrlicht die Armaturenbeleuchtung ständig aktiviert ist. Der Experte des Mobilitätsclubs erinnert daher daran, das Abblendlicht bei schlechter Sicht manuell einzuschalten. Seine Empfehlung: "Im Zweifelsfall lieber das Abblendlicht eingeschaltet lassen – das ist in dieser Jahreszeit sicherer", sagt Kerbl. Wer ohne Abblendlicht unterwegs ist, riskiert nicht nur die Verkehrssicherheit von sich und anderen, sondern muss auch mit einer behördlichen Strafe rechnen. Geschieht aufgrund der falschen Beleuchtung ein Unfall, droht dem Lenker nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern er muss auch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Blendung als Unfallgefahr durch regelmäßige Kontrolle vermeiden

Auch Blendung kann besonders in der dunklen Jahreszeit häufig zum Unfallrisiko werden. "Eine Ursache dafür sind falsch eingestellte Scheinwerfer. Doch genau diese werden von Lenkern teils stiefmütterlich behandelt. Eine einwandfrei funktionierende Lichtanlage am Fahrzeug ist jedoch essenziell für die Verkehrssicherheit", weiß der ÖAMTC-Techniker. "In den meisten Fällen kann man Blendung vermeiden: Eine korrekte Grundeinstellung der Scheinwerfer ist dabei das A & O. Aber auch ein zeitiges Abblenden bei Gegenverkehr sowie die regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Lichteinstellung wie z. B. bei schwerer Beladung ist wichtig." Sowohl defekte als auch falsch eingestellte Scheinwerfer gelten im Rahmen einer §57a-Überprüfung als schwerer Mangel – d. h. ein "Pickerl" wird nicht ausgestellt, sofern der Mangel nicht umgehend behoben wird.

Halogen-Lampen verlieren mit der Zeit an Lichtstärke, LEDs nicht

Klassische Halogen-Scheinwerfer verlieren mit der Zeit an "Stärke". "Gefährlich ist, dass man die kontinuierliche Verschlechterung der Lichtstärke kaum merkt", warnt Kerbl. "Wer das Gefühl hat, dass das Licht des Autos nicht mehr so stark ist, sollte gleich beide Scheinwerferlampen austauschen." Denn eine Prüfung ist aufwendig und kostspielig: Die Lampe müsste aus der Fassung genommen und auf Trübung des Glaskolbens untersucht werden – dazu sind teure Messgeräte nötig. LED-Leuchtmittel hingegen sind vom Problem der nachlassenden Lichtstärke nicht betroffen – sie leuchten immer gleich hell.

Zehn Minuten für mehr Sicherheit – gratis Lichtchecks an allen Stützpunkten

Zumindest einmal im Jahr, am besten jetzt zu Beginn der dunklen Jahreszeit, sollte man die Scheinwerfer kontrollieren lassen. An den Stützpunkten des Mobilitätsclubs ist ein Check innerhalb von zehn Minuten und exklusiv für Mitglieder gratis möglich: Bei der Licht-Überprüfung werden Funktion, Zustand, Dichtheit, Befestigung und Einstellung der Beleuchtungs- und Warneinrichtungen geprüft, darunter auch Abblendlicht, Scheinwerfereinstellung und Bremsleuchten. Ein Termin ist nicht nötig – den nächstgelegenen Stützpunkt findet man unter www.oeamtc.at/standorte